Gerd Schröder (Foto: Imago)
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Peinlicher Gratismut: Sparkasse Hannover blockiert Russen-Gehaltszahlungen an Gerhard Schröder

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Im Klima allgemeiner Hysterie und Wichtigtuerei, meinte nun auch die Sparkasse Hannover ein politisches Zeichen setzen zu müssen: Bereits seit fast einem Jahr blockiert sie die Gutschrift der Überweisungen in Höhe von rund 200.000, die Alt-Kanzler Gerhard Schröder in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratschef von Nord Stream 2, eine Schweizer Tochterfirma des russischen Gaskonzerns Gazprom, alle sechs Monate erhält. Stattdessen wird das Geld an die Gazprombank in Luxemburg zurücküberwiesen. Als Grund dafür gab die Sparkasse Schröder gegenüber an, US-Sanktionen zu fürchten, wenn sie das Geld weiterhin auf seinem Konto gutschreibe.

Dies ist jedoch ein leicht durchschaubarer Vorwand. Erstens steht Schröder auf keiner Sanktionsliste und zweitens bestehen die US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 bereits seit drei Jahren. In Wahrheit dürfte Belit Onay, der grüne Oberbürgermeister von Hannover und geschworener Feind Schröders, hinter der Aktion stecken. Dieser übernahm im Juni 2024 den Verwaltungsratsvorsitz der Sparkasse Hannover. Onay wollte dem Ex-Kanzler bereits 2022 die Ehrenbürgerwürde aberkennen. Nachdem Schröder durch einen freiwilligen Verzicht zuvorgekommen war, hatte Onay erklärt: „Mit Blick darauf, dass Gerhard Schröder nicht bereit ist, persönliche Konsequenzen aus dem Krieg in der Ukraine zu ziehen, ist ein Ende seiner Ehrenbürgerschaft konsequent.“

Ruhegelder fürs Nichtstun von Wulff & Co. sind kein Problem, aber Gazprom-Gehälter

Anhaltende geschäftliche Verbindungen zwischen dem Altkanzler und dem „Kriegstreiber“ Putin seien mit den Werten der Stadt nicht in Einklang zu bringen. Die Sparkasse wollte sich zu dem Vorfall nicht äußern, der wieder einmal unterstreicht, in welchem Ausmaß sich Politiker und Unternehmen in das Leben der Bürger einmischt. Es gibt keinen plausiblen Grund, Schröder die Gutschrift seiner völlig legalen Verdienste zu verweigern. Wenn ihm etwas verweigert werden sollte, dann seine Privilegien als Ex-Kanzler und Ex-Ministerpräsident, in Form von Ruhegeldern und ähnlichem. Dies gilt aber nicht für Schröder persönlich, sondern für alle Amtsträger, insbesondere für den absurden „Ehrensold“ in Höhe von ca. 400.000 Euro, den ehemalige Bundespräsidenten jedes Jahr auf Lebenszeit einstreichen. Hinzu kommt unter anderem noch Personenschutz durch das Bundeskriminalamt, für den natürlich ebenfalls der Steuerzahler aufkommt. Hier müsste angesetzt werde, nicht bei legalen Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit.

Diese Hannoveraner Posse unterstreicht aber wieder einmal die Anmaßung und Arroganz irgendwelcher Provinzpolitiker- und banker, die sich mit albernen Haltungsduftnoten aufplustern, für die es keinerlei rechtliche Grundlage gibt, anstatt einfach ihre Arbeit zu machen. (TPL)

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