„Staatsbürger“-Schloss für 1 Million verkauft: Kaum verhaftet und in U-Haft, schon verscherbelt der Staat ihre Immobilien– ganz ohne Prozess, ganz ohne Urteil. Bei hoch kriminellen Araberclans dauert das mitunter Jahrzehnte.
So schnell kann es heutzutage im besten Deutschland, das wir je hatten, gehen: In Boxberg (Sachsen) hat der Staat das Schloss Bärwalde veräußert. Die denkmalgeschützte Immobilie mit etwa 20 Zimmern und einem fünf Hektar großen Grundstück war zuvor Teil eines Ermittlungsverfahrens.
Das nun vom Staat verscherbelte Anwesen wurde von Peter Fitzek erworben, der sich selbst als „König von Deutschland“ bezeichnet und das sogenannte „Königreich Deutschland“ gegründet hat. Fitzek plante, das Anwesen als Zentrum für seine Bewegung zu nutzen, einschließlich der Errichtung von Wohnhäusern im Schlosspark. Der Kauf erfolgte durch eine Einigung mit den Vorbesitzern, einem Unternehmerpaar aus Wermsdorf, im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags.
Nach einer Durchsuchung und Festnahme von Fitzek wurde das Anwesen geräumt und zur Vermögenssicherung beschlagnahmt. Die Immobilie wurde anschließend öffentlich zum Verkauf angeboten. Der Erlös aus dem Verkauf fließt in den Landeshaushalt. Die „Sicherstellung“ erfolgte im Rahmen eines größeren Ermittlungsverfahrens. Ob es zu einer Anklage oder einem Urteil kommt, ist derzeit offen. Der Verkauf steht im Zusammenhang mit der vorläufigen Vermögenssicherung, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Der Verkauf erfolgte auf Grundlage gesetzlicher Regelungen zur Verwertung von sichergestellten Vermögenswerten.Die Rechtsgrundlage für den Verkauf von Schloss Bärwalde liegt vermutlich im Kreditwesengesetz (KWG) und im Strafgesetzbuch (StGB, § 73). Die BaFin hat das Schloss im Oktober 2023 wegen unzulässiger Finanzgeschäfte beschlagnahmt, was die Sicherstellung und den Verkauf als mutmaßliche Verbrechensmittel rechtfertigt. Vorläufige Maßnahmen sind auch vor Verurteilung möglich, um Vermögenswerte zu sichern. Dennoch könnte der schnelle Verkauf vor Prozessende Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und dem Recht auf Eigentum (Grundgesetz, Art. 14) aufwerfen. Die Reichsbürger bestreiten die Legitimität, doch deutsche Gerichte erkennen ihre Ansprüche nicht an. Betroffene können Rechtsmittel einlegen.
Also, um es nochmal zusammen zufassen: Die Polizei nimmt „Reichsbürger“ fest, die sind in Untersuchungshaft, noch kein Prozess, kein Urteil, aber deren Immobilien werden schon vom Staat verramscht. Bei hoch kriminellen Araberclans dauert so etwas mit unter Jahrzehnte.
(SB)






















