Kreatives Schreiben bei Deutschlands “Verfassungsschützern" (Symbolbild: shutterstock.com/Von Syda Productions)
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Fabrizierte „Bedrohung“: Allein Brandenburgs Verfassungsschutz betreibt 287 rechte Fake-Accounts

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Zwei Wochen, nachdem die brandenburgische SPD-Innenministerin Katrin Lange zurücktrat, weil der Verfassungsschutz gegen ihren Willen die Hochstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ vollzog, sorgt die Behörde schon für den nächsten Skandal: Eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion ergab, dass der Verfassungsschutz 287 Fake-Accounts auf sozialen Medien betreibt, um extremistischen Aktivitäten nachzuspüren. Auf welchen Plattformen der Geheimdienst aktiv ist und welche extremistischen Aktivitäten er beobachtet, wurde nicht mitgeteilt-dass die AfD das Hauptziel der Aktion ist -wenn nicht sogar das einzige-, kann man sich jedoch unschwer vorstellen. Eigentlich wollte die Regierung unter Berufung auf das „Staatswohl“ gar keine Auskunft geben, die AfD insistierte jedoch so lange, bis zumindest einige Informationen freigegeben wurden.

Dabei verwies sie auch auf ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts von 2024, das feststellte, dass die Mitteilung der Zahl der vom Verfassungsschutz erstellten und genutzten virtuellen Accounts – aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen – keinem Auskunftsverweigerungsrecht unterliege. Bereits im April hatte das brandenburgische Innenministerium behauptet, eine Offenlegung könne den Erfolg der Einsätze gefährden, da beobachtete Gruppen auf andere Plattformen ausweichen könnten. Zudem beruft sich die Regierung auf das Verfassungsschutzgesetz, das strenge Regeln für den Einsatz virtueller Agenten vorsieht. „Die Bürger sollen offenbar nicht erfahren, wie sie auf Facebook, Instagram oder TikTok von Fake-Accounts überwacht werden – oder dass sich hinter vermeintlich rechten Hetzern in Wirklichkeit staatlich bezahlte Agenten verbergen“, kritisierte der AfD-Abgeordnete Fabian Jank.

V-Leute als agents provocateurs

Der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch kündigte an, wegen der unzureichenden Antwort eine weitere Verfassungsklage gegen die Landesregierung anzustrengen. Solche Methoden sind jedoch nicht auf Brandenburg beschränkt, sondern werden von allen oder fast allen Landesämtern des Verfassungsschutzes und auch vom Bundesamt angewandt. Ein Behördenleiter hatte schon 2022 von der „Zukunft der Informationsbeschaffung“ gesprochen. Um glaubwürdig zu wirken, müssten Agenten selbst „pöbeln und hetzen“, hatte eine Quelle erklärt. Die Vielzahl solcher Profile erfordere mittlerweile bundesweite Absprachen, um Enttarnungen zu vermeiden.

Der deutsche Inlandsgeheimdienst tritt also als agent provocateur auf und animiert zu strafbaren Aussagen und Taten, aufgrund derer die Betroffenen dann als „rechtsextrem“ gebrandmarkt werden – denn der „Kampf gegen Rechts“ ist längst zur Hauptbeschäftigung dieser inzwischen nur noch gefährlichen Behörde geworden, die offenbar völlig politisiert und verrottet ist. Mehr denn je gilt, dass sie endlich abgewickelt und ein neuer Inlandsgeheimdienst geschaffen werden muss, der seiner wahren Aufgabe nachkommt, das Land vor realen Bedrohungen zu schützen, anstatt sich als Gesinnungspolizei des Linkstaates zu gerieren und legitime Parteien und unschuldige Bürger zu bespitzeln und sie sogar noch zu Straftaten anzustacheln. (TPL)

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