Nach dem Bundesparteitag der AfD in der Essener Grugahalle im Juni 2024 gerät die Stadtspitze zunehmend unter Druck. Im Fokus steht CDU-Oberbürgermeister Thomas Kufen, gegen den die AfD Strafanzeige wegen des Verdachts auf versuchte Nötigung und Untreue stellte. Ermittler der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei untersuchte unter anderem die Büros und Privaträume des Oberbürgermeisters. Dabei wurden Diensthandys, Tablets und Akten beschlagnahmt.
Hintergrund ist der Versuch der Stadt Essen und der Messegesellschaft, der AfD vor ihrem Bundesparteitag in Essen eine sogenannte „Selbstverpflichtung“ aufzuzwingen. Diese sollte „sicherstellen“, dass es auf dem Parteitag zu keinen strafbaren Äußerungen kommt – für die AfD ein klarer Fall eines politischen Generalverdachts.
Die Partei verweigerte die Unterschrift unter diese Klausel und ging juristisch gegen die Kündigung des Mietvertrags vor – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass die Stadt Essen die Grugahalle zur Verfügung stellen müsse und die AfD wie jede andere Partei gleich zu behandeln sei. Eine Diskriminierung sei nicht zulässig, so das Gericht. Die Stadt legte gegen diese Entscheidung keinen Einspruch ein.
Die Strafanzeige der AfD richtete sich unter anderem gegen die Verwendung von mehr als 200.000 Euro an Steuergeldern für externe Gutachten und juristische Beratungen der Essener Stadtoberen. Eines der Gutachten, mit dem die Stadt ihre ablehnende Haltung gegenüber der Veranstaltung untermauern wollte, wurde später vom Verwaltungsgericht als unzureichend verworfen. Aus Sicht der AfD wurden hier öffentliche Mittel zweckentfremdet.
Die Staatsanwaltschaft Essen stellte das Verfahren zunächst ein, da kein Anfangsverdacht auf strafbares Verhalten vorgelegen habe. Die AfD legte jedoch Widerspruch ein – woraufhin die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren übernahm und mit Nachdruck ermittelt.
Nun kam es zu Durchsuchungen von Büros und Privaträumen unter anderem von Oberbürgermeister Kufen. Diensthandys, Tablets und Akten wurden beschlagnahmt, um die Kommunikationsprozesse der Stadtspitze in der fraglichen Zeit zu rekonstruieren. Die E-Mail-Verläufe wurden auf Anordnung eingefroren.
Die AfD sieht sich durch die Ermittlungen in ihrer Auffassung bestätigt: Der Versuch, ihr die Durchführung einer vollkommen legalen Parteiveranstaltung durch bürokratische Auflagen zu erschweren, sei ein Missbrauch kommunaler Machtstrukturen.
(SB)