Kaum hat Innenminister Alexander Dobrindt mit einer minimalen Verschärfung der Asylpolitik begonnen, die ohnehin keinerlei nennenswerte Erfolge zeitigt, schlägt die Asylindustrie auch schon zurück und findet wieder einmal willige Helfer im linksideologischen Justizapparat. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied heute im Eilverfahren, dass Migranten, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden dürfen. Geklagt hatten drei Somalier mit Hilfe des Migrationsvereins Pro Asyl. Die Somalier waren am 9. Mai mit dem Zug aus Polen gekommen und nach Äußerung eines Asylgesuchs sofort wieder nach Polen zurückgewiesen worden, da sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist waren.
Dies wurde von den Berliner Richtern nun als “Verstoß gegen das Europarecht” gewertet. In der Begründung heißt es, die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (sogenanntes ‚Dublin-Verfahren‘)“. Die Antragsteller hätten ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, „sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse“. Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe und die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Dafür fehle es bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin. Immerhin stellte das Gericht auch fest, die Antragsteller könnten nicht verlangen, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen.
Alles gegen Deutschland
Nach der Dublin-Verordnung sei es nämlich möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse. Der Asylrechtsexperte Philipp Pruy erklärte: „Dass Verwaltungsgerichte die neue Regelung der pauschalen Zurückweisung kassieren werden, war angesichts der europarechtlichen Lage vorhersehbar.“ Denn nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Zurückweisungen von Asylbewerbern an der EU-Binnengrenze regelmäßig rechtswidrig. „Nach einem Asylgesuch muss regelmäßig ein Dublin-Verfahren eingeleitet werden, anschließend kann eine Rückkehrentscheidung mit Frist zur freiwilligen Ausreise ergehen“, so Pruy weiter. Die neue Linie des Innenministeriums, pauschal Asylgesuche zurückzuweisen und das festgelegte Dublin-Verfahren einfach zu überspringen, sei nach aktueller Rechtslage damit klar europarechtswidrig.
Dieser neuerliche Skandal, der die maximal gegen Deutschland gerichtete Agenda der herrschenden Kräfte in allen drei Staatsgewalten zeigt, beweist auf einer weiteren Folie zudem wieder einmal, dass – und wie brutal – das Europarecht zur Zerstörung der Souveränität der Mitgliedstaaten führt. Völlig aus der Zeit gefallene Regelungen, deren Dysfunktionalität sich seit Jahren jeden Tag zeigt, gelten weiterhin als Maßstab und verstärken damit die katastrophalen Folgen der Massenmigration. Nur, weil jemand das Wort „Asyl“ ausspricht, steht ihm das Recht auf ein möglicherweise jahrelanges Prüfverfahren zu. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres gab es bereits 46.427 Asylklagen und Eilverfahren. Diese Masse kann von den Gerichten gar nicht mehr bewältigt werden, und ein Ende ist nicht nur nicht in Sicht, die Klageflut wird immer höher. Solange dieses absurde Recht nicht endlich abgeschafft wird, am besten zusammen mit dem Individualanspruch auf Asyl, wird der Ansturm an den europäischen Außengrenzen kein Ende nehmen. (TPL)