An der CDU-Front im Kampf gegen den Bürger

Gesichert rechtsextreme Union? Die AfD dreht den Spieß um

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Anstatt sich allein vor Gericht gegen das groteske „Gutachten“ zu wehren, das sie als angeblich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufte, hat die AfD  ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, in dem der Kölner Medienanwalt Christian Conrad in einem „Gedankenspiel“ nachweist, dass nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes auch die Union als „gesichert rechtsextrem“ gelten müsste. In dem 50-seitigen Papier analysiert Conrad Aussagen von Unionspolitikern, wie Bundeskanzler Friedrich Merz, dem Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn oder dem bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder. So nimmt Conrad unter anderem genüsslich die Passage „Mut zur Leitkultur!“ aus dem CDU-Grundsatzprogramm auseinander.

Darin heißt es: „Wir wollen eine Gesellschaft, die zusammenhält. Alle, die hier leben wollen, müssen unsere Leitkultur ohne Wenn und Aber anerkennen. (…) Nur wer sich zu unserer Leitkultur und damit auch zu unseren Werten bekennt, kann sich integrieren und deutscher Staatsbürger werden. (…) Unsere Leitkultur umfasst mehr als das Grundgesetz. Sie umfasst auch das gemeinsame Bewusstsein von Heimat und Zugehörigkeit, das durch Gesetze nicht erzwungen werden kann, aber eine unverzichtbare Voraussetzung für Zusammenhalt ist. Eine deutsche Leitkultur kann nicht ohne Verständnis unserer Traditionen und Bräuche, des ehrenamtlichen Engagements und Vereinslebens, der deutschen Kultur und Sprache sowie unserer Geschichte und der daraus resultierenden Verantwortung gelingen.“

“Akzeptierte Kultur”

Conrad kommt hier zu folgender Bewertung: „Die Forderung nach einer „Leitkultur“ stellt für sich genommen keinen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar, da der Begriff bereits seinem Wortlaut nach und entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Verwendung nur auf einen allgemeingültigen Wertekonsens abstellt. Jedoch wird hier deutlich, dass eben nicht nur eine solche generelle Orientierung an kulturellen Kernelementen gemeint ist, sondern eine vollständige Assimilation von Zuwandernden bezweckt wird. Die in Bezug genommene deutsche Kultur soll demnach nicht bloß ein Leitbild, sondern die einzige akzeptierte Kultur sein. Es kommt zum Ausdruck, dass deutscher Staatsbürger nur sein könne, wer sich zur von der CDU bestimmten „Leitkultur“ als „einigendes Band“ bekennt. Die CDU gehe somit „grundsätzlich von der Existenz einer weitgehend homogenen Gesellschaft (…) aus und benenne die Möglichkeit, „dass Menschen aus anderen Kulturen sich diesem durch Assimilation anschließen können“. Durch die kumulative Aufzählung verdeutliche die CDU, „dass eine gelungene Integration für sie nicht ausreicht, um als Migrantin beziehungsweise Migrant die deutsche Staatsbürgerschaft zu verdienen, sondern in ihren Augen vielmehr eine vollständige Assimilierung erforderlich ist“.

In der Tat bedient Conrad sich hier exakt derselben Methodik wie der Verfassungsschutz, um die AfD als rechtsextrem zu brandmarken, obwohl die CDU allein in puncto Leitkultur nahezu identische Positionen vertritt. Schon an diesem einen Punkt zeigt sich die ganze Absurdität und Verlogenheit des „Gutachtens“, das nur und ausschließlich dem machtpolitischen Zweck dient, die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, aber keinerlei inhaltliche Substanz hat. Möglicherweise wird sie Conrads Gegengutachten auch vor Gericht anführen. Sollte es noch politisch unvoreingenommene und nur dem Gesetz verpflichtete Richter in diesem Land geben, können sie sich dieser zwingenden Logik nicht verweigern. (TPL)

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