Manuel Ostermann, stellvertretenden Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft DPolG, reicht über die bekannte Medienrechtskanzlei Höcker eine Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingereicht. Möglicherweise muss sich der mit Zwangsgebühren gemästete Quotenclown Böhmermann jetzt intensiver erklären.
„Wer unsere Kolleginnen und Kollegen derart durch den Dreck zieht, der bekommt es mit der Deutschen Polizeigewerkschaft zu tun“, verspricht der erste stellvertretende Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft DPolG, Manuel Ostermann.
Wer unsere Kolleginnen und Kollegen derart durch den Dreck zieht, der bekommt es mit der Deutschen Polizeigewerkschaft zu tun.
Möglicherweise darf Jan Böhmermann sich jetzt intensiver erklären. pic.twitter.com/CGg28w3FiM— Manuel Ostermann (@M_Ostermann) June 2, 2025
Ostermann hat offiziell Programmbeschwerde gegen Jan Böhmermann beim ZDF eingereicht. Anlass ist eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“, in der die Arbeit deutscher Polizisten erneut von dem, mit Zwangsgebühren gemästeten Jan Böhmermann durch seinen links-woken Dreck gezogen wurde. Aus Ostermanns Sicht hat Böhmermann dabei einmal mehr eine Grenze überschritten – nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich.
In seiner Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat , eingereicht über die bekannte Medienrechtskanzlei Höcker in Köln, wirft Ostermann Böhmermann vor, gezielt mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen Polizeibeamte zu hetzen. Die Sendung habe seiner Meinung nach einseitig, diffamierend und ehrverletzend gewirkt. Besonders kritisch sieht er die Verwendung angeblich satirischer Stilmittel zur Darstellung vermeidlicher Missstände im Polizeiapparat. Ostermann stellt klar: Satire dürfe nicht zur pauschalen Verächtlichmachung eines ganzen Berufsstandes genutzt werden – insbesondere nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert.
Ostermanns Schritt ist juristisch unmissverständlich: Er fordert das ZDF auf, sich mit dem Format kritisch auseinanderzusetzen, und erwartet, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Für ihn ist die Grenze der Meinungs- und Kunstfreiheit dort erreicht, wo staatlich garantierte Grundrechte der Berufsehre verletzt würden.
Die anwaltschaftliche Vertretung stellt auf X fest:
Für @M_Ostermann heizen wir jetzt dem Hetzer Böhmermann ein. https://t.co/0KkKFTH6EP
— Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) June 2, 2025
In einem Interview betonte Ostermann, dass derartige Darstellungen das Vertrauen der Bürger in die Polizei nachhaltig beschädigten. Die Folgen reichten von Frustration bei den Beamten bis hin zu sinkender gesellschaftlicher Akzeptanz. Er kündigte an, notfalls auch den Rundfunkrat und weitere Aufsichtsbehörden einzuschalten, sollte das ZDF keine Konsequenzen ziehen.
(SB)