Rentner Stefan Niehoff (mit seine Tochter Alexandra), Opfer von Habecks Anzeigenwut und anschließender Hausdurchsuchung, klagt auf Unterlassung (Foto:SceenshotX/Twitter)

Gericht erlässt Interview-Verbot für „Schwachkopf“-Rentner Niehoff

7e5087729349497a96ec4ca47b664513

Stell dir vor, du bekommst wegen das Teilen eines Memes eine Hausdurchsuchung und dann untersagt dir das Gericht auch noch, dass du dich dazu nicht unter einer größeren Öffentlichkeit äußern darfst. Genau das ist dem Rentner Stefan Niehoff,  bekannt geworden durch den Fall „Schwachkopf“ nun widerfahren. Ein Gericht verhängt gegen den Rentner ein Interviewverbot.

Ein deutscher Rentner darf ab sofort keine Interviews oder interviewähnlichen Gespräche mehr führen – das hat ein Gericht in einem Beschluss entschieden. Betroffen ist Stefan Niehoff aus Bayern, der in den vergangenen Monaten durch sein politisches Engagement und kritische Äußerungen in sozialen Medien Aufmerksamkeit erregte. Der Beschluss des Amtsgerichts Münster, Niehoff öffentliche Gesprächsformate zu untersagen, ist ein skandalöser Eingriff in die Meinungsfreiheit und sorgt bundesweit für Irritationen. Eine Begründung des Gerichts blieb bislang aus.

Niehoff war durch ein satirisches Meme in die Schlagzeilen geraten. Auf der Plattform X (vormals Twitter) hatte er ein Bild von Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit der Bezeichnung „Schwachkopf“ veröffentlicht. Dieses Posting führte im Dezember 2023 zu einer Hausdurchsuchung bei Niehoff.

In einer anschließenden Diskussion in der Talkshow „Markus Lanz“ äußerte sich Grünen-Politiker Felix Banaszak zur Causa. Er behauptete, die Durchsuchung sei nicht wegen des Memes erfolgt, sondern im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen gegen Niehoff, etwa wegen angeblicher Volksverhetzung. Niehoff widersprach dieser Darstellung energisch. Seiner Aussage nach sei das Meme der einzige Grund für das staatliche Vorgehen gegen ihn gewesen. Daraufhin leitete er juristische Schritte ein und forderte von Banaszak und dem Bayerischen Rundfunk Unterlassungserklärungen. Beide reagierten zunächst nicht, was Niehoff dazu veranlasste, eine Klage in Erwägung zu ziehen.

Am 18. Juni muss sich der fränkische Rentner Stefan Niehoff nun vor Gericht ebenfalls für seine Reaktion auf Reaktion auf einen X-Post der öffentlich-rechtlichen TV-Unterhalterin Sarah Bosetti verantworten. Diese hatte während der Corona-Zeit gemeint, die Gesellschaft breche ja nicht in der Mitte auseinander, sondern „ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinn essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes“. Niehoff zeigte dazu ein Zitat des einstigen KZ-Arztes Fritz Klein, der sagte, „die Juden seien wie ein entzündeter Blinddarm, der aus dem Volkskörper entfernt“ werden müsse.

Besonders brisant ist nun der Versuch, Niehoff durch richterlichen Beschluss weitgehend zum Schweigen zu bringen. Der Vorsitzende Richter erließ eine umfangreiche Verfügung mit Verboten und Verhaltensmaßregeln für Journalisten und Zuschauer.. Darin verbietet er nicht nur „Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal und – darüber hinaus – im gesamten Justizgebäude“. Sondern er verbietet auch Niehoff, Interviews zu geben. Wörtlich:  „Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit Verfahrensbeteiligten, sind im Sitzungssaal und im gesamten Justizgebäude nicht erlaubt.“

(SB)

image_printGerne ausdrucken
[hyvor-talk-comments]

Themen