Marc Vallendar (Bild: Vallendar)

Klatsche für Berlins OB: Senat muss Vornamen von Messertätern mitteilen

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Der Berliner Senat muss die Vornamen von Messertätern herausgeben. Das hat nun der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden. Er folgte damit einem Antrag des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat – nach einem Jahr – entschieden, dass der schwarz-rot geführte Berliner Senat verpflichtet ist, die häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen bei Messerangriffen zu veröffentlichen. Die Entscheidung folgte einem Antrag des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar, der sich auf sein parlamentarisches Fragerecht berief. Konkret ging es um eine Anfrage vom Mai 2024, in der Vallendar Informationen zu den 20 am häufigsten vorkommenden Vornamen unter 1197 deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2023 forderte.

Die Senatsinnenverwaltung hatte die Auskunft verweigert mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Sie argumentierte, dass die Offenlegung in Kombination mit modernen Technologien wie Internetsuchmaschinen oder Künstlicher Intelligenz Rückschlüsse auf die Identität einzelner Personen ermöglichen könne. Darüber hinaus sorgte sich die Verwaltung eine gesellschaftliche Stigmatisierung von Personen, deren Vornamen auf diesen Listen auftauchen, sowie die Entstehung sogenannter „Sozialrankings“. Total irre, aber dennoch  wurde angezweifelt, dass Vornamen überhaupt ein valides Kriterium zur Bewertung soziokultureller Hintergründe darstellen könnten.

Der AfD-Politiker Vallendar entgegnete, es bestehe ein öffentliches Interesse daran zu verstehen, ob bestimmte Gruppen häufiger in Gewaltdelikte verwickelt seien, um daraus Ursachen und Präventionsstrategien ableiten zu können. Da Angaben zum Migrationshintergrund seit 2022 nicht mehr erfasst würden, seien Vornamen ein verbleibender Anhaltspunkt für statistische Rückschlüsse auf mögliche soziale Muster.

Das Gericht entschied knapp mit fünf zu vier Stimmen zugunsten Vallendars. In der Urteilsbegründung hieß es, die Gefahr, dass Einzelpersonen durch die Angabe der häufigsten 20 Vornamen identifizierbar würden, sei nicht plausibel. Es sei nicht erkennbar, dass die Herausgabe derart allgemeiner Daten Persönlichkeitsrechte in erheblichem Maß verletze. Einige der von der Innenverwaltung vorgebrachten Befürchtungen, etwa die pauschale Abwertung bestimmter Namensträger, seien nicht relevant für die Entscheidung, da sie nicht Grundlage der ursprünglichen Auskunftsverweigerung waren.

Vallendar sprach nach der Entscheidung von einer „Ohrfeige“ für den Regierenden CDU-Bürgermeister Kai Wegner, dessen Partei – anscheinend typisch für die Wahlbetrügereien der CDU – im Wahlkampf Transparenz gefordert, diese aber in der Regierungsverantwortung unterlassen habe.

(SB)

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