von Quo usque tandem
Kaum scheint eine neu ins Amt gekommene Regierung der angestammten Bevölkerung Deutschlands, nach einer 10-jährigen Wüstenwanderung durch eine Welt von Bedrohung und Terror, den Blick auf eine friedliche Oase des Wechsels in der Zuwanderungs-Politik (und damit einhergehend, der Wiederherstellung der Sicherheit im öffentlichen Raum) zu eröffnen, wird diese Entwicklung bereits wieder durch ein eigenartiges Handeln eines Teils der bundesdeutschen Justiz in Frage gestellt.
Was ist geschehen?
Nachdem der kürzlich ins Amt gekommene neue Bundes-Justizminister Kontrollen an allen deutschen Grenzübergängen sowie Zurückweisungen aller unberechtigt Zugang zum deutschen Staatsgebiet suchender Personen angeordnet hat, wurden am vergangenen 09.05. drei Personen aus Somalia (zwei Männer und eine Frau) von der Bundespolizei an der polnisch-deutschen Grenze bei Frankfurt/Oder an der Einreise gehindert und nach Polen zurückgeschickt.
Die Zurückgeschickten klagten sodann beim Verwaltungsgericht Berlin gegen diese Entscheidung (man kann nicht umhin zu fragen, wie – und mit welcher Finanzierung – dies so rasch möglich war) und das Gericht entschied an vergangenen 02.06., dass Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen, ohne vorherige Durchführung des sog. Dublin-Verfahrens, generell rechtswidrig seien.
Das sog. Dublin-Abkommen (dem sich, neben allen EU-Staaten auch mehrere europäische nicht-EU Länder angeschlossen haben) besagt, dass bei Einreiseversuch aus einem sicheren Drittstaat und bei damit verbundenem Asylbegehren, geprüft werden muss, ob (und wo) der/die Asylsuchende bereits einen Asylantrag gestellt hat sowie – sofern dies nicht der Fall ist – wo er/sie als erstes die EU betreten hat. Der/die Betreffende muss sodann in den jeweiligen ermittelten Staat überstellt werden – und dieser ist verpflichtet ihn/sie zurückzunehmen.
Land der üppigen Sozialleistungen und der generellen Narrenfreiheit für Nichtdeutsche
Dies klingt logisch und relativ unkompliziert, hat jedoch einen Pferdefuß: Aufgrund des hohen Zuwanderungsaufkommens, sind die mit der Abwicklung solcher Fälle befassten deutschen Administrativ-Organe hoffnungslos überlastet; die Situation wird weiter dadurch kompliziert, dass die Länder am potentiell „empfangenden“ Ende nur – um es vorsichtig auszudrücken – sehr geringes Interesse an der Rücknahme von Personen haben, die sie eben erst losgeworden sind, und entsprechend handeln.
Der/die Rückzuführende selbst wird ebenfalls alles in seiner Macht Stehende tun, um im Land der üppigen Sozialleistungen und der generellen Narrenfreiheit für Nichtdeutsche bleiben zu können; hierbei wird er/sie die tatkräftige Unterstützung einer Kaste von „Rechtsbeiständen“ haben, die sich mit Fällen dieser Art eine goldene Nase verdienen.
Unter diesen Umständen kann sich die administrative – und in sehr vielen Fällen auch juristische – Abwicklung durchaus über Jahre hinziehen, in welcher Zeit der/die „eigentlich gar nicht hier sein Dürfende“ sehr realistische Unterhaltskosten verursacht sowie – und dies ist der weit gravierendere Aspekt – in vielen Fällen ein beträchtliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Vor 2015 waren Messerattacken kein Thema
Wie? Höre ich jetzt Rufe von „blanker Rassismus“, „Unmensch“, „Neo-Nazi“, „Quo usque vor den Richter“?
Hierauf kann ich nur antworten: Gemäß einer Statistik, die nicht von mir erfunden worden ist, sondern vom Bundeskriminalamt stammt, gab es 2024 in Deutschland insgesamt 29.014 Messerattacken (teils mit tödlichem Ausgang, teils „lediglich“ mit Verletzten). Dies bedeutet, dass im Durchschnitt an jedem der 365 Tage im Jahr 79 Personen Opfer eines Messerangriffs wurden. Für davor liegende Jahre existieren ähnlich alarmierende Zahlen.
Um nicht auszuufern werde ich nicht auf religiöse Komponente eingehen, die hinter diesen Zahlen steht, und auch nicht auf die Tatsache, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der zu uns kommenden Zuwanderer aus deutlich gewaltaffinen Kulturkreisen stammt. Ich beschränke mich auf die Feststellung, dass vor 2015 (als die damalige Kanzlerin de facto die Kontrolle Deutschlands über seine Landesgrenzen abschaffte) Messerattacken kein Thema darstellten – weder in Statistiken, noch in den Medien.
Dass gewisse Kreise der deutsche Justiz offenbar gewillt sind, eine Rückkehr zu diesen wohltuenden Verhältnissen zu blockieren, erscheint mir alarmierend.