Willkommenskultur im Gericht:(Symbolbild:Grok)

Nach Berliner Skandal-Asylurteil: Die politische Befangenheit deutscher Richter

f11cfc6195864569b6e5219a6f5bcb7c

Es passieren in diesem Land so viele Dinge, die nicht nur “irgendwie nicht in Ordnung” sind, sondern das Gerechtigkeitsgefühl vieler Bürger pervertieren und zeigen, wie sehr der einstige Respekt vor dem deutschen Rechtsstaat als lebendiger Bürgerdemokratie einer anhaltenden Verhöhnung und Missachtung gewichen ist – vor allem bei denen, die ihn zu schützen hätten. Dies betrifft nicht nur die Regierenden, die selbst nach Fehlverhalten von erheblicher strafrechtlicher Relevanz frech und dreist, ohne die geringsten Konsequenzen weiter Karriere machen können (Jens Spahn mit seinem Milliarden-Masken-Skandal und Annalena Baerbock mit ihrer NGO-Afghanenschleuser-Affäre sind nur die zwei bekanntesten Beispiele), sondern zunehmend auch eine Justiz, die nicht “im Namen des Volkes”, sondern immer öfter im Ungeist linksgrüner Ideologie und einer auf die Zerstörung Deutschlands angelegten Agenda “Recht” spricht.

Das Skandalurteil vom Montag, mit dem das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisungen von drei aus Polen kommenden Somaliern für rechtswidrig erklärt hatte, zeigt sich immer deutlicher, dass es sich hier offenbar um ein konzertiertes Zusammenwirken der Asylindustrie handelt, die sich ihr Geschäftsmodell nicht kaputtmachen lassen will. Das Urteil spricht für sich, und auch ohne die jüngsten Enthüllungen zur Person des verantwortlichen Richters Florian von Alemann wüsste man alleine anhand der Urteilsbegründung, dass hier wieder einmal nicht im Interesse des deutschen Volkes, sondern aus aller Welt dahergelaufener Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge mit dauerhaften Siedlungsabsichten geurteilt wurde.

Bereits um die Jahrtausendwende für offene Grenzen getrommelt

Nius” berichtet diese Woche, dass Alemann nicht nur engste Beziehungen zu den Grünen unterhalten soll, sondern auch, dass er in jungen Jahren der linksextremen marxistischen Gruppierung „JungdemokratInnen/Junge Linke beigetreten sein soll, die damals vom Verfassungsschutz als „linksextreme Bestrebung“ geführt wurde. Vor 25 Jahren habe von Alemann, so “Nius”, als Student einen Beitrag in der Zeitschrift “Forum Recht” verfasst, die seit 1983 vom “Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen” und verschiedenen linken Studentenausschüssen vierteljährlich herausgegeben wird. Bereits damals beklagte er, dass Flüchtlinge „ausschließlich als ein Problem der ‚Inneren Sicherheit‘ gesehen“ würden. Allen, „die für offene Grenzen eintreten“, müsse bewusst werden, dass Asyl unwiederbringlich „ein europäisches Thema“ sei.

Bezeichnendes Detail am Rande: Auch die schon damals linksextreme Heimsuchung Claudia Roth war Mitglied der „Jungdemokraten“, die bereits seit den 80er Jahren eng mit den Grünen verbunden sind. 1992 wuchs dann auch hier zusammen, was zusammengehört: Die Vereinigung fusionierte mit der marxistischen Jugendvereinigung „Junge Linke“. Wie lange von Alemann Mitglied der Organisation war, ist laut “Nius” unklar. 2003 soll er in ihrem Namen laut dem Portal noch Vorträge beim „Arbeitskreis kritischer Juristen“ in Potsdam; ob sie damals noch immer unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, wollte die Behörde nicht mitteilen. Auf der Homepage der “JungdemokratInnen/Junge Linke” heißt es, man setze sich “für Antirassismus, Antifaschismus und offene Grenzen” ein.

Aktivisten statt unabhängige Juristen

Und weiter: „Migration bereichert unsere Gesellschaft und bringt unterschiedliche Perspektiven, Kulturen und Erfahrungen zusammen. Wir glauben, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde zu leben und seine Träume zu verwirklichen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder sozialem Status.“ Inhaltlich entspricht diese Verklärung und Verharmlosung von beliebiger und obergrenzenfreier Zuwanderung in einen Sozialstaat, der weder durch die Verfassung noch deutsche Gesetze gedeckt ist, jedenfalls der Grundhaltung des nunmehrigen Urteils Alemanns, mit dem dieser die ohnehin nur symbolische und verzagte Zurückweisung der drei Somalier verwarf. Dass selbst die Bundespolizei überzeugt ist, dass die drei Kläger mit gefälschten Papieren unterwegs waren und sich in betrügerischer Absicht Asyl erschleichen wollen, macht die Angelegenheit noch brisanter.

Dass ein Richter, der sich offenbar seit Jahrzehnten in einem linken bis linksradikalen Umfeld bewegt, das vehement für bedingungslos offene Grenzen eintritt, überhaupt als Richter in einem Fall urteilt, indem es um Zurückweisungen von Migranten aus Drittstaaten geht, ist ein Unding – zumal die Klage vom Lobbyverein Pro Asyl angestrengt wurden, der exakt die gleichen Positionen wie die NGOs und Organisationen vertritt, denen Alemann nahestand oder noch steht. Diese Befangenheit hätte, wenn Alemann schon nicht zur Niederlegung des Falls bereit war, zwingend zu seiner Entbindung durch das Gericht führen müssen. Beides blieb aus – auch dies ein untrügliches Indiz, dass in der Justiz dieses Landes immer öfter Aktivisten statt unabhängige Richter ihr Unwesen treiben. (TPL)

image_printGerne ausdrucken
[hyvor-talk-comments]

Themen