Ein Iraker vergewaltigt in München zwei Frauen – und wird dafür nicht etwa festgesetzt, sondern auf freien Fuß gesetzt. Ein Richter hebelte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl einfach aus. Das Ergebnis: Der Täter flieht – zurück bleiben zwei traumatisierte Opfer – und ein Rechtsstaat, der diese Bezeichnung einfach nicht mehr verdient.
Diesen Wahnsinn, wieder einmal möglich gemacht durch ein deutsches Gericht, muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein 33-jähriger Iraker, der in München zwei Frauen vergewaltigt hatte, wurde kürzlich vom Landgericht München I in Abwesenheit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Tat hatte sich bereits 2022 ereignet. Der Angeklagte, Khaki S., war zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß – obwohl ihm schwere Sexualdelikte zur Last gelegt wurden. Das Gerichtsverfahren verzögerte sich unter anderem wegen der Corona-Pandemie sowie Schwierigkeiten bei der Befragung von Zeugen. Bis zum Verhandlungsbeginn im März 2025 blieb Khaki S. auf freiem Fuß.
Im Mai desselben Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, dem der zuständige Richter Nikolaus Lantz zunächst auch stattgab. Kurz darauf beantragte jedoch die Verteidigung, diesen Haftbefehl auszusetzen – mit der Begründung, dass Fluchtgefahr nicht bestünde. Trotz der Schwere der Vorwürfe und trotz des bereits begonnenen Verfahrens entsprach der Richter dem Antrag der Verteidigung. Khaki S. musste lediglich seinen Pass abgeben und sich wöchentlich bei der Polizei melden. Er nutzte diese Gelegenheit jedoch zur Flucht und erschien weder zu weiteren Gerichtsterminen noch zur Urteilsverkündung.
Richter Lantz bezeichnete sein eigenes Urteil später als „sehr milde“ und betonte die Schwierigkeit, ein Urteil auf Basis der zur Verfügung stehenden Beweislage zu fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sechs Jahre Haft gefordert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Das Urteil blieb letztlich ohne sofortige Konsequenz, da der Täter untergetaucht ist. Eine internationale Fahndung wurde eingeleitet.
(SB)