Grafik: Höcke Team

Björn Höcke über die Zwei-Klassen-Justiz

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Wer Robert Habeck einen »Schwachkopf« nennt, muß mindestens mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Selbst wenn es genügend Gründe für eine solche Einschätzung geben mag, wäre das nach neuer Rechtssprechung »geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren«. Dafür wurde eine neue Form der Mäjestätsbeleidigung eingeführt: der § 188 StGB, der Personen des politischen Lebens in besonderem Maße vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen soll.

Von Björn Höcke auf Telegram

Gilt das auch umgekehrt? Abgeordnete werden durch politische Immunität vor Strafverfolgung geschützt. Damit soll im besonderen Maße die Freiheit der Meinungsäußerung als Volksvertreter garantiert werden. Es sei denn, man heißt Björn Höcke: Bei mir wurde bereits elfmal die Immunität aufgehoben, jedes Mal wegen Falschmeinung. Bei AfD-Politikern ist das schon ein Automatismus.

Nun sollte aber der besonders empfindliche Robert Habeck zur Verantwortung gezogen werden. In seinem Fall ist das natürlich etwas ganz anderes: Seine Immunität bleibt, die Ermittlungen werden eingestellt. Alle Menschen sind gleich, aber einige sind gleicher. 

Um die Zukunft von Robert Habeck brauchen wir uns keine Gedanken machen: Er geht als Gastdozent an die amerikanische Eliteuniversität Berkley und wird Vorlesungen zum Thema Krisen machen. Wenigstens ein Thema, wo er wirklich Kompetenz bewiesen hat — jedenfalls darin, wie man Krisen produziert.

Die Geschichte dahinter:

Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister und Grünen-Politiker, steht im Fokus eines möglichen Ermittlungsverfahrens wegen übler Nachrede (§ 186 StGB), nachdem er im sächsischen Landtagswahlkampf in Dresden behauptet hatte, AfD und BSW würden für Meinungen bezahlt und Troll-Armeen aufbauen. Diese Äußerung führte zu einer Unterlassungserklärung, doch die Staatsanwaltschaft Dresden prüft nun ein Strafverfahren, möglicherweise in Verbindung mit § 188 StGB, dem sogenannten „Politikerbeleidigungsparagraf“.
Dieser sieht bei Beleidigungen gegen Politiker Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren vor, bei übler Nachrede bis zu zwei Jahre. Eine Verurteilung nach § 188 erscheint jedoch unwahrscheinlich, da die Äußerung eine Gruppe und keine Einzelperson betraf. Der Bundestag lehnte die Aufhebung von Habecks Immunität ab, die für ein Verfahren notwendig wäre, gestützt auf den Grundsatz der Indemnität, der Abgeordnete vor Verfolgung für Äußerungen schützt, außer bei verleumderischer Beleidigung.
Die genauen Vorwürfe und Hintergründe des Verfahrens bleiben unklar, da weder Habeck, das BSW noch die Staatsanwaltschaft Dresden Stellungnahmen abgaben. Habeck selbst hatte zuvor wegen Beleidigungen wie „Schwachkopf“ Strafanzeigen nach § 188 gestellt, was die Ironie der Situation unterstreicht. Die Entscheidung des Bundestags schützt ihn vorerst vor weiteren Ermittlungen.
Was für ein Zufall.
Und hier noch ein Hinweis von KI für alle, die es nicht lassen können, diesen Intelligenzbolzen zu beleidigen, jetzt wo er auf der anderen Seite des Atlantiks herumfuhrwerken will:
„Moron“ im Deutschen kann verschiedene Wörter bedeuten, je nachdem, wie es verwendet wird. Im Allgemeinen kann es übersetzt werden mit:
  • Trottel: Dies ist die häufigste Übersetzung im umgangssprachlichen Kontext. 
  • Dummkopf: Ähnlich wie „Trottel“, aber vielleicht etwas heftiger. 
  • Schwachkopf: Auch eine häufige Übersetzung, die auf einen geringen Intelligenzquotienten hinweist. 
  • Idiot: In einigen Fällen kann „Moron“ auch mit „Idiot“ übersetzt werden, besonders in formalen oder scharfen Kontexten. 
  • Geistesschwacher/Schwachsinniger: Dies ist eine ältere, mittlerweile veraltete Übersetzung, die oft in einem medizinischen oder stigmatisierenden Kontext verwendet wurde. 
Es ist wichtig zu beachten, dass „moron“ in der englischen Sprache eine recht starke Beleidigung ist, daher sollte die Übersetzung in Deutsch entsprechend gewählt werden. „Trottel“ oder „Dummkopf“ sind meistens die passendsten Optionen.“ 

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