Urteil (Bild: shutterstock.com/Von Studio Romantic)
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„Fehlende Verfassungstreue“: Jungem Juristen wird Referendar wegen publizierter Texte verweigert

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Das „freiesten Deutschlands aller Zeiten“: Einem jungen Juristen wird die Zulassung als Volljurist verweigert und darf nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst als Referendar beim Oberlandesgericht arbeiten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Grund: In seinem Roman habe er „schwarze Menschen durch Verwendung menschenverachtender Bezeichnungen pauschal herabgewürdigt“.

Wegen fehlender Verfassungstreue darf der Jurist John Hoewer nicht als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Koblenz eintreten. Der Mann „bekämpfe erwiesenermaßen die freiheitlich demokratische Grundordnung“, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz zur Begründung mit. Der Antrag Hoewers auf gerichtlichen Rechtsschutz, mit dem Ziel eingestellt zu werden, hatte somit keinen Erfolg, so die geradezu freudige Mitteilung in den Neigungsmedien.

Die Begrünung, warum einem jungen Mann im „freiesten Deutschland aller Zeiten“ die Zulassung zum Volljuristen verwehrt wird: Der Antragsteller sei Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“ und dem Verein „Ein Prozent e. V.“ gewesen. Er habe in beiden Organisationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Frühjahr 2023 als gesichert rechtsextremistisch einstufe, zumindest zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen, hieß es in der Begrünung weiter. Die Entscheidung sei bestandskräftig (5 L 416/25.KO).

Des Weiteren sei durch seine publizierten und verfassten Texte belegt, dass er sich nicht zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ bekenne. So würden in einem von ihm geschriebenen Roman schwarze Menschen durch die Verwendung menschenverachtender Bezeichnungen pauschal herabgewürdigt. Konkret wurde etwa folgender Vergleich beanstandet: „Nudeln und Kartoffeln für sich genommen [seien] köstlich“, aber man möge sie „nicht zusammen in der Pfanne zubereiten“.

Ein deutsches Gericht ist nun dazu übergegangen, die Aussagen und Handlungen des künstlerischen Ichs nicht vom Autor zu trennen und hat somit nun begonnen, die Kunstfreiheit für ausgewählte Personen aufzuheben. Das Corpus delicti: Hoewers Buch „EuropaPowerbrutal“, wo der Autor möglicherweise erlebte und fiktionale Ereignisse vermischt,  sie mit einer Prise Humor garniert und in einem angenehm zu lesenden Schreibstil wiedergibt.

Die Neigungsmedien feiern geradezu die Gerichtsentscheidung. Allen voran die linke Staatspostille T-Online, dessen Autor Lars Wienand mutmaßlich vor lauter Aufgeregtheit unter seinem Text „Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden“ das falsche „Symbolbild“ ausgewählt hat. Philip Stein vom Bürgernetzwerk EinProzent klärt auf:

Das Magazin „Freiheitlich“ berichtet zum T-Online-Autor Weinand: „Öffentlich wurde der Fall durch einen Beitrag bei T-Online. Der verantwortliche Journalist steht allerdings selbst in der Kritik, berichtet der Status weiter, da er bereits in einem früheren Fall durch sogenannte Doxxing-Recherchen aufgefallen war. Demnach verlor damals eine Betroffene ihre Arbeitsstelle, nachdem ihre politische Gesinnung öffentlich bekannt geworden war. Im aktuellen Fall stützt sich der Artikel laut Status unter anderem auf einen Vorabbericht eines antifaschistischen Portals.“

In den Kommentarspalten wie bei Welt schließt man sich dem Freudentaumel eines Herrn Wienand nicht an:

„Erst die Meinungsfreiheit, jetzt die Kunstfreiheit. Krass was in diesem Land wieder passiert!“

„Stück für Stück schwindet die Freiheit…“

„Na Hauptsache ein Parteimitglied der Grünen darf als Verwaltungsrichter die Zurückweisung von Migranten als rechtswidrig aburteilen.“

(SB)

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