Trotzdem der Berliner Verfassungsgerichtshof den Senat dazu verurteilt hat, der AfD die Vornamen mutmaßlicher Messerangreifer zu nennen, weigert sich die Landesregierung. So funktioniert das im besten Deutschland ever.
In der letzten Woche hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof den Senat verpflichtet, dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar die 20 häufigsten Vornamen der deutschen Messer-Tatverdächtigen zu nennen. Zwar sei die Veröffentlichung von Vornamen ein Eingriff in den persönlichen Datenschutz, zugleich aber „die Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen“, mit der der Senat die Geheimhaltung begründet hatte, nicht plausibel.
Der Berliner Senat hat nun angekündigt, das ergangene Urteil einfach zu ignorieren und der AfD im Abgeordnetenhaus weiterhin keine Auskunft zu erteilen, wie die Vornamen von tatverdächtigen Straftätern mit deutschem Pass lauten. Derzeit werde die neue Begründung erarbeitet, nachgebessert und dabei den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts Rechnung getragen, so eine Sprecherin des Senats gegenüber dem Tagesspiegel. Die Innenverwaltung sei zuversichtlich, bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen.
Die Senatsinnenverwaltung hatte die Auskunft verweigert mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Sie argumentierte, dass die Offenlegung in Kombination mit modernen Technologien wie Internetsuchmaschinen oder Künstlicher Intelligenz Rückschlüsse auf die Identität einzelner Personen ermöglichen könne. Darüber hinaus sorgte sich die Verwaltung eine gesellschaftliche Stigmatisierung von Personen, deren Vornamen auf diesen Listen auftauchen, sowie die Entstehung sogenannter „Sozialrankings“. Zudem wurde angezweifelt, dass Vornamen überhaupt ein valides Kriterium zur Bewertung soziokultureller Hintergründe darstellen könnten.
In den Kommentarspalten erkennt man:
„Wenn man sich fragt, wer hier wohl mehr gegen die Interessen der deutschen Bürger verstößt, dann ist es hier eindeutig NICHT die AfD, sondern der Berliner Senat, der das Informationsinteresse der Bevölkerung selbstgerecht mit Füßen tritt. Es ist einfach eine unfassbare Dreistigkeit, mit der der Berliner Senat hier Transparenz verhindert.“
(SB)























