Auch drei Jahre nach dem Ende des Corona-Wahnsinns ist die Forderung nach dessen Aufarbeitung noch immer nicht nur verpönt, sondern gilt geradezu als staatsfeindlicher Akt. Dies geht aus dem aktuellen Verfassungsschutzbericht hervor. Unter der absurden Willkürkategorie der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ werden rund 1.500 Personen geführt, wovon 250 gewaltbereit seien. „Neben der Forderung nach einer ‚Aufarbeitung‘ der Coronapandemie (auch in Form einer strafrechtlichen Verfolgung der für die Schutzmaßnahmen verantwortlichen Politikerinnen und Politiker) wurde versucht, staatliche Klimaschutzmaßnahmen, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die angebliche Gefahr einer staatlichen Totalüberwachung der Bevölkerung durch Digitalisierung als mögliche Schwerpunktthemen zu implementieren.“
Kritik an staatlich vorgeschriebenen Narrativen macht einen also immer noch zum mindestens potentiellen Verfassungsfeind, obwohl genau das Grundgesetzt, dessen Inhalt der Verfassungsschutz per definitionem schützen soll, das Grundrecht auf eben solche Kritik garantiert – und zwar als Abwehrrecht gegen einen Staat, der sie einschränken will, so wie es derzeit geschieht. Verbrämt wird dies mit einem verkrampften Rechtfertigungs-Geschwurbel: Die „Delegitimierer“ würden sich durch eine „ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“ auszeichnen. Dieses Vorgehen gehe „weit über die rechtlich zulässige Kritik an Politik und Staat hinaus.“
Werkzeug des Machtkartells
Allerdings erfolge die „Delegitimierung“ „oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche“. Organisierte und dauerhafte Strukturen seien selten. Überwiegend würden „in diesem Bereich Einzelpersonen oder lose Personenzusammenschlüsse“ agieren. Es gebe in der Szene auch keinen systempolitischen Gegenentwurf: Der Konsens erschöpfe sich „bereits in der fundamentalen Ablehnung des bestehenden Staates“. Im Klartext: die Kritik ist völlig legitim und in keiner Weise strafbar. Die Kritiker sind mit der Leistung und dem Gebaren von Amtsträgern nicht einverstanden, lehnen die Demokratie aber nicht grundsätzlich ab und wollen sie nicht abschaffen. Im Gegenteil: sie beklagen ihren Missbrauch durch das herrschende Machtkartell, zu dessen Werkzeug sich auch der Verfassungsschutz machen lässt. Zudem hat der Inlandsgeheimdienst nicht darüber zu befinden, inwieweit die Kritik an Politik und Staat rechtlich zulässig ist – dies ist immer noch Sache von Gerichten.
Dieser Bericht unterstreicht wieder einmal, dass der Verfassungsschutz nach den eigenen Maßstäben längst selbst ein „Beobachtungsfall“ ist. Er agiert gegen die Grundsätze der Verfassung, indem er Bürger ohne jeden Grund als Staatsfeinde einstuft, weil sie von ihren Grundrechten Gebrauch machen. De facto bewertet der Verfassungsschutz die Verfassung als verfassungsfeindlich. Daran zeigt sich, welche perversen Verhältnisse in diesem Land herrschen. (TPL)