Alexander Dobrindt (Bild: BMI - (Foto: picture alliance/dpa/Philipp von Ditfurth))

Politisch motivierte Überwachungs-Maßnahmen durch Massenspeicherung von IP-Adressen

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Alexander Dobrindt, frischgebackener Bundesinnenminister, zeigt mit seinen Plänen zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, wie verächtlich Grundrechte unter dieser Regierung behandelt werden. Sein Vorhaben, IP-Adressen und Portnummern drei Monate lang flächendeckend zu speichern, ist ein Frontalangriff auf die Privatsphäre jedes Bürgers.

Sein sogenannter „Werkzeugkasten“ für Polizei und Geheimdienste ist nichts als ein Blankoscheck für totalitäre Massenüberwachung, die keinerlei nachweisbaren Nutzen bringt.
Die Vorratsdatenspeicherung  wird von Dobrindt wiederbelebt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte anlasslose Datenspeicherung mehrfach als grundrechtswidrig gebrandmarkt, zuletzt 2024 im Hadopi-Urteil, das IP-Speicherung nur für eng definierte Zwecke wie Urheberrechtsverfolgung zulässt.

Dobrindt pfeift auf diese Urteile. Sein Ministerium hüllt sich in Schweigen, wenn es um die Vereinbarkeit mit EU-Recht oder die Kosten für Bürger und Unternehmen geht.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Verband der Internetwirtschaft zerreißen die Pläne als rechtswidrig. Studien, etwa vom Max-Planck-Institut 2012, belegen, dass Vorratsdatenspeicherung schwere Verbrechen nicht effektiver aufklärt. Doch Dobrindt und seine CSU ignorieren Fakten zugunsten des Machterhalts. Mit der Speicherung von Portnummern will er noch tiefer in die Privatsphäre eindringen – ein perfider Schritt, der jeden Internetnutzer gläsern macht. Die gesamte Bevölkerung wird unter Generalverdacht gestellt, während Dobrindt mit „schwerer Kriminalität“ als Rechtfertigung wedelt.

CSU-Mann setzt sich bekanntlich seit mehr als einem Jahrzehnt für eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung ein, bislang allerdings noch ohne Erfolg. Als Minister zitierte er in seiner Rede nun den EuGH, der über eine Erhöhung der „Gefahr der systemischen Straflosigkeit“ gesprochen habe, wenn IP-Adressen nicht gespeichert werden dürften. Diese „systemische Straflosigkeit“ wolle Dobrindt angeblich jedoch nicht zulassen.

(SB)

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