Der aktuelle aufsehenerregende Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen “Compact”,
in dem es um nicht weniger als die Zukunft der Pressefreiheit in diesem Land geht und in dem sich das Magazin gegen das vor einem knappen Jahr von Ex-Innenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot wehrt, wird wohl erst am 24. Juni mit einem Urteil enden. Obwohl eigentlich klar ist, dass das Verbot nach juristischen Maßstäben keinen Bestand haben kann, da es aus rein politischen Gründen und auf dem Umweg über das Vereinsrecht erfolgte, besteht offenbar doch ein gewisses Restrisiko und ein Grund zur Sorge – zumindest, wenn man im Internet kursierenden Angaben glaubt, nach denen der Vorsitzende Richter Ingo Kraft vor einigen Jahren eine Vorlesung im Rahmen einer Veranstaltung der „Refugee Law Clinic“ zum Thema Asylrecht gehalten hat, also ein Befürworter offener Grenzen zu sein scheint.
Dazu passt, dass er sich im „Compact“-Prozess besonders am Verhältnis des Magazins zum österreichischen „Identitären“ und Remigrationsbefürworter Martin Sellner aufgehängt hat, der dort regelmäßig publiziert. „Compact“-Chef Jürgen Elsässer hatte sich vor Gericht von Sellner distanziert und erklärt, die Zusammenarbeit mit ihm habe vor allem wirtschaftliche Gründe, da er „uns eine junge Leserschaft“ einbringe. Inhaltlich sei er mit Sellner jedoch nicht auf einer Linie. In einem funktionierenden demokratischen Rechtstaat dürfte jedoch auch die Publikation von Sellners Ansichten keinerlei Grund für das Verbot eines Magazins darstellen, da auch dessen Äußerungen völlig von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Hanebüchene Argumentation
Das Innenministerium hält im Leipziger Prozess an der hanebüchenen Argumentation Faesers fest, „Compact“ vertrete einen rein ethnischen Volksbegriff, bei dem zwischen vermeintlich echten Deutschen im Sinne einer ethnischen Gemeinschaft und sogenannten „Passdeutschen“, wie Menschen mit Migrationshintergrund unterschieden werde. Dies verstoße gegen die Menschenwürde, weil bestimmte Menschen dadurch niemals die Chance erlangen könnten, gleichberechtigte deutsche Staatsbürger zu sein. „Compact“-Anwalt Ulrich Vosgerau stellte dagegen klar, dass die Äußerungen „verfassungsschutzrechtlich unproblematisch“ seien. Kritik an der staatlichen Migrations- und Einbürgerungspolitik sei zulässig, auch in polemischer Form. Es handele sich „um bloße Meinungsäußerungen, nicht um ein Programm zur Entrechtung von Ausländern oder Deutschen mit Migrationshintergrund“.
Nun kann man nur noch hoffen, dass das Gericht diese korrekte Darstellung akzeptiert, ganz unabhängig davon, was man von „Compact“ hält. Ansonsten droht das faktische Ende der Pressefreiheit, denn mit einem solchen Präzedenzfall könnte die Politik jedes Medium einfach verbieten, dessen Positionen ihr nicht zusagen. (TPL)