75-jährige Türkin fühlte sich von dem Sauerstoffgerät ihrer Krankenhaus-Bettnachbarin gestört und schaltete es einfach ab. Ihr 79-jährige Opfer verstarb. Ein Gericht stellte doch nun tatsächlich fest, dass die Türkin ausgewiesen werden darf.
Eine 75-jährige Frau türkischer Herkunft, die vor rund zweieinhalb Jahren in einem Krankenhaus in Mannheim das Sauerstoffgerät ihrer Bettnachbarin abstellte, darf nun tatsächlich in die Türkei abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte diese Entscheidung des Landgerichts Mannheim. Dieses stellte fest, dass die Frau während eines Krankenhausaufenthalts wegen Corona im November 2022 auf der Isolierstation zweimal das Sauerstoffgerät ihrer Bettnachbarin ausschaltete. Der Grund dafür: Die Migrantin fühlte sich durch die Alarmtöne des Geräts gestört. Ihr 79-jähriges schwer krankes Opfer verstarb einige Tage später. Allerdings konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass das zweimalige Abschalten des Geräts die Todesursache war.
Die Türkin wurde wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung zu lächerlichen drei Jahren Gefängnis verurteilt und saß seit Ende November 2022 in Haft. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ordnete im August des vergangenen Jahres ihre Ausweisung aus Deutschland an. Irrerweise hatte die inhaftierte Türkin dann auch noch das „Recht“, gegen diese Entscheidung Klage einzulegen, die jedoch abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht sah bei der Frau eine hohe Gefahr für weitere Straftaten. Ihr Verhalten im Prozess zeigte mangelndes Unrechtsbewusstsein, fehlende Empathie und deutete auf große kriminelle Energie hin.
Ein Blick auf die Vita zeigt, was in diesem Land seit Jahrzehnten schief läuft: Das Gericht konnte nicht erkennen, dass die Haft oder ihre Familie einen positiven Einfluss auf die Frau hätten. Die Frau war laut Gericht schon 1979 mit ihren fünf Kindern nach Mannheim gekommen, wo ihr inzwischen gestorbener Mann als Gastarbeiter lebte. 2005 erhielt die Familie eine sogenannte Niederlassungs-Erlaubnis. Doch auch nach 46 Jahren in Deutschland habe sie sich offenbar nicht nachhaltig integriert, so das Gericht.
Das Gericht hält eine Rückkehr in die Türkei für zumutbar, da sie dort Familie und eine Wohnung hat. Kontakt zu Angehörigen in Deutschland könne sie per Videotelefonie halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die hochgefährliche Türkin kann nämlich tatsächlich noch Berufung einlegen.
(SB)