Der Blick verrät schon alles: Janosch Dahmen (Foto:Imago)

Dahmen und Kiesewetter klagen gegen die Bezeichnung „Lappen“ – und haben (angeblich) keine Postadresse

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Der Rechtsanwalt Markus Haintz führt nicht nur Prozesse gegen überempfindliche Politiker wie den Grünen-Corona-Fanatiker Janosch Dahmen, die sich juristisch dagegen wehren, als „Lappen“ bezeichnet zu werden; er hat dabei auch einen weiteren Aspekt der Wählerverachtung aufgedeckt: Weder Dahmen noch CDU-Kriegstreiber Roderich Kiesewetter sind postalisch erreichbar, um ihnen die jeweilige Klageschrift zuzustellen! Die im Impressum angegebene Adresse der Wahlkreisbüros existiert gar nicht. Eine Nachsendeadresse wurde ebenfalls nicht angegeben.

Auch der Bundestag scheint nicht in der Lage zu sein, die Post an seine Abgeordneten weiterzuleiten. Zwei „Volksvertreter“, die fünfstellige Diäten plus Zulagen pro Monat einstreichen, halten es nicht einmal für nötig, sich für ihre Wähler und sonstige Anliegen zur Verfügung zu halten. Dabei ist es Dahmen, der einen Bürger vor Gericht gezerrt hatte, weil dieser eine seiner Äußerungen mit dem Kommentar: „Heul leise, du Lappen“ bedacht hatte. Dafür war der Mann vom Amtsgericht Springe wegen einer Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden.

Farce setzt sich am OLG Hannover fort

Vor dem Oberlandesgericht Hannover wird diese Farce fortgesetzt. „Ein respektvoller digitaler Raum ist kein Widerspruch zur Meinungsfreiheit, sondern ihre Voraussetzung, gerade für jene, die besonders häufig Zielscheibe von Hass sind“, lautete Dahmens jämmerliche Begründung, warum er, ganz in der Tradition seines Parteifreundes Robert Habeck, wegen einer solchen Lächerlichkeit die ohnehin überlastete Justiz bemüht. Geldentschädigungen aus Hass-Verfahren behalte er nicht, betonte Dahmen. Diese kämen „vollständig dem Kampf gegen Hass und Hetze im Netz zugute“. Dabei ist er selbst einer der schlimmsten Hassprediger und Freiheitsfeinde, selbst nach den Maßstäben der Grünen.

Haintz, der das Opfer von Dahmens gekränkter Ehre verteidigt, hatte seinem Mandanten geraten, selbst zu klagen, um zivilrechtlich feststellen zu lassen, dass die gefallene Äußerung eine zulässige Meinungsäußerung sei. Die entsprechende Klage konnte Dahmen jedoch nicht zugestellt werden, weil dieser selbsternannte Kämpfer gegen Hass und Hetze lieber keine Adresse zur Verfügung stellt, unter der man ihm amtliche Dokumente zustellen kann. Auch diese Episode wirft ein bezeichnendes Licht auf diese Leute. (TPL)

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