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Ermittlungen gegen DJ, weil er nachts um drei „L’Amour Toujours“ gespielt hat

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Jetzt wird gegen einen DJ ermittelt, weil er nachts um drei Uhr „L’Amour Toujours“ gespielt hat. Die Partygänger in Demmin hatten dazu den umstrittenen Text gesungen und nun zeigt örtliche Polizei die volle Staatsmacht.

Beim Volksfest im Mecklenburg-Vorpommern in Demmin stimmten Feiernde nachts um drei Uhr erneut den umgedichteten Refrain von „L’Amour Toujours“ an. Obwohl nun bereits mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass das Singen dieses Textes nicht justiziabel ist, ermitteln die Behörden hier auf Hochtouren – wider besseren Wissens, ganz offensichtlich mit der Absicht, die nächtlichen „Sangeskünstler“ einzuschüchtern.

Besonders befremdlich ist es, dass die Ermittlungen sich nun auch gegen den DJ richten. Der DJ werde nun auch in die Verantwortung genommen, heißt es in einem Beitrag des Focus, der sich darüber in freudigem Tenor freut, dass nicht nur gegen die Partygäste wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ermittelt werden soll. Dazu, so der Focus,  können die Behörden auf Videomaterial von der Volksfest-Party zurückgreifen, das ausgewertet wird.

Während dieses Land immer mehr im Kriminalitätssumpf versinkt, läuft im Fall des Absingen eines Liedes die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Veranstaltern des Fests auf Hochtouren. Neben der Kriminalpolizei der 10.000-Einwohner-Stadt ermittelt auch der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg. Die Polizei bittet Partygäste, die genau diese Szene in den frühen Morgenstunden beim Peenefest ebenfalls gefilmt haben, das Video der Polizei zur Verfügung zu stellen.

„Mit der Aufarbeitung des Zwischenfalls stehen die Beamtinnen und Beamten also noch am Anfang, auch 2025 ist der Ekel-Trend der vergangenen Jahre aber weiterhin Thema“, so der Focus eifrig, wobei vergessen wird zu erwähnen, dass bereits mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass das Singen dieses Textes nicht justiziabel ist.

Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr deutschlandweit in sage und schreibe 650 Fällen rund um die umstrittenen Sprechchöre.

(SB)

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