In Mecklenburg-Vorpommern herrschen offenbar solch paradiesische Zustände, dass die Polizei nicht Besseres zu tun hat, als gegen einen DJ und die Gäste eines Volksfestes in Demmin zu ermitteln – und zwar, weil er in der Nacht zum Samstag den Gassenhauer „L’Amour Toujours“ auflegte und – von ihm völlig unbeeinflusst – angeblich Teile des Partyvolkes dazu „Ausländer raus – Deutschland den Deutschen“ sangen. Deswegen wird nun “Videomaterial ausgewertet” und wegen “Volksverhetzung” ermittelt, so die Behörden Außerdem bittet die Polizei “Zeugen” auch noch um “weitere Videos”, die die gar schrecklichen furchtbaren Szenen festgehalten haben.
Es ist einfach nur lächerlich: Anstatt sich um richtige Verbrechen zu kümmern, kramt die Polizei diese alte Kamelle hervor, als habe es die Entwicklungen seit dem medial inszenierten Skandal auf Sylt im letzten Jahr nicht gegeben. Dort und auf unzähligen anderen Festen landauf landab wurde das Lied ebenfalls gegrölt.
Behördenübereifer in der ostdeutschen Provinz
Das Ganze ist längst zu einem Running Gag geworden, mit dem die Menschen sich ironisch gegen die immer grotesker werdenden Sprachdiktate des völlig außer Rand und Band geratenen Linkstaates und seiner Medien wehren, weil sie es endgültig leid sind, wegen jeder abweichenden Meinung als „Nazi“ verunglimpft zu werden. Deshalb begehen sie die in den Augen der herrschenden Kaste maximale Provokation, indem sie „Ausländer raus – Deutschland den Deutschen“ singen, um die Sprachwächter zur Weißglut zu bringen.
Offensichtlich hat sich noch nicht bis Mecklenburg-Vorpommern herumgesprochen, dass mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften mehrfach eindeutig klargestellt haben, dass es weder den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt noch in anderer Weise strafbar ist, „Ausländer raus“ zu singen oder zu sagen. Die Ermittlungen sind also von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Der einzige Skandal an dieser Farce ist die Steuergeldverschwendung, die dadurch betrieben wird. (TPL)