Feind liest mit: Messengerdienste sind nicht länger privat und sicher (Symbolbild: shutterstock.com/Von Alex Ruhl)
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Österreich macht Riesenschritt hin zum totalitären Spitzelstaat: Messengerdienste können vollständig überwacht werden

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Nun also doch: Die österreichische Regierung hat sich auf die unbegrenzte Messenger-Überwachung bei “konkreter Gefährdung” geeinigt. Wie schnell solche “Gefährdungen” bei Bedarf konstruiert werden können, ist spätestens seit Corona ein offenes Geheimnis. Künftig also soll die Überwachung von Diensten wie WhatsApp oder Signal problemlos möglich sein. Vordergründig zwar nur “unter strengen Auflagen”, doch diese können leicht angepasst werden – denn Ziel ist es, schwere Straftaten wie Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Cyberkriminalität “effektiver zu bekämpfen” und mit der Behauptung eines entsprechenden Präventionsbedürfnisses oder Anfangsverdacht lässt sich fast jede Überwachungsmaßnahme rechtfertigen.

Dass im Falle eines künftig noch viel problemloseren Mitlesens und -hörens durch staatliche Stellen natürlich nicht nur Informationen zum eigentlichen Überwachungsgegenstand, sondern auch Bei- und Zufallsfunde (wie Hinweise auf sonstige mögliche Straftaten, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Drogenkonsum, die sich aus den ausgehorchten Dialogen und Chats ergeben) mitdokumentiert und an die entsprechenden Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden, ist beabsichtigt und ganz bewusst mit “eingepreist”.

Massiver Eingriff in die Privatsphäre

Die bürger- und datenschutzrechtlich folgenschwere Entscheidung fiel nach intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition aus ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Was hier eine “Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz” wahren soll, ist in Wahrheit der Schritt in einen totalitären Überwachungsstaat. Dass Voraussetzung für die die Überwachung beantragenden Behörden eine Anordnung durch einen sogenannten Dreirichtersenat ist – bestehend aus drei offiziell “unabhängigen Richtern” (was immer dies heutzutage noch bedeuten soll), die den Eingriff in die Privatsphäre “sorgfältig prüfen”, ist reine Makulatur, ebenso wie die Vorkehrung, dass zusätzlich ein “Rechtsschutzbeauftragter” eingesetzt wird, der die Maßnahmen überwacht und Betroffenen eine “Beschwerdeoption” bietet.

“Damit soll sichergestellt werden, dass die Überwachung rechtmäßig und verhältnismäßig bleibt”, so die Koalition. Ein blanker Hohn: Denn wem die Loyalität und Botmäßigkeit dieser involvierten Stellen im Zweifel gilt – den Regierenden und eigenen Lohnherren, oder dem unter Verdacht stehenden Bürger – beantwortet sich natürlich von selbst. (TPL)

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