Deutsche Rentenbezieher nach einem harten und entbehrungsreichen Arbeitsleben: Diesem Staat kann mann alles verklickern (Symbolbild:Grok)

Libanesin macht sich 14 Jahre jünger, um Rente abzukassieren – und könnte damit bei der Berliner Justiz durchkommen

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Einer heute 65 Jahre alten Libanesin ist es gelungen, den ganzen Irrsinn des deutschen Staates offenzulegen. Die 1960 geborene Frau reiste 1981 nach Deutschland und erhielt eine Sozialversicherungsnummer zum Geburtsjahr 1960. Vor zehn Jahren beantragte sie vor dem Berliner Landessozialgericht jedoch, eine neue Sozialversicherungsnummer, weil sie bereits 1946 in der Türkei geboren und somit im Rentenbezugsalter sei. Zum Beweis legte sie einen 2014 ausgestellten türkischen Pass und einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vor. Damit drang sie bei der Rentenversicherung jedoch nicht durch, worauf die Frau vor dem Sozialgericht klagte – und zunächst sogar Recht erhielt! Die Rentenversicherung gewann dann jedoch das Revisionsverfahren, und auch das Landessozialgericht wies die Klage ab.

Ein Vergleich der Fingerabdrücke ergab, dass es sich eindeutig um die Frau handelte, die 1981 aus dem Libanon kam. Laut Gericht sei das Geburtsjahr maßgeblich, das erstmals gegenüber der Rentenversicherung angegeben worden sei, also das Jahr 1960. Zwar sei auch das türkische Personenstandsregister eine Urkunde, aber nicht besser geeignet als der damals vorgelegte libanesische Pass.

Wer sich sein Geschlecht aussucht, kann sich auch das Alter aussuchen

Auch die sonstigen Umstände würden gegen das Geburtsjahr 1946 sprechen: Dann hätte die Frau nämlich bei ihrer Hochzeit im Libanon 1977 einen 14-jährigen Jungen geheiratet. Mit 35 Jahren hätte sie dann ihr erstes Kind sowie zwischen dem 39. und dem 45. Lebensjahr fünf weitere Kinder zur Welt gebracht. „Ein solches Szenario lasse sich zwar nicht gänzlich ausschließen, sei bei lebensnaher Betrachtung aber doch sehr unwahrscheinlich“, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann beim Bundessozialgericht Revision beantragen.

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass sie doch noch Recht bekommt – und dies wäre, angesichts der Zustände in diesem Land, auch nur folgerichtig. Denn wenn man den Menschen zubilligt, sich einmal pro Jahr nach Belieben ein neues Geschlecht auszusuchen, wenn man mit dem, das einem „bei der Geburt zugewiesen“ wurde, nicht mehr zufrieden ist, kann man ihnen nach dieser Logik auch nicht vorenthalten, mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Lebensjahr unzufrieden zu sein und sich ein beliebiges Alter auszusuchen. Wenn man sich schon entschließt, nackten Wahnsinn in Gesetzesform zu gießen, muss man es auch mit aller Konsequenz tun. (TPL)

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