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EIL: Ermittlungen gegen Sebnitzer Dachdecker eingestellt – Stellenanzeige war NICHT strafbar!

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Bundesweit hetzten die Mainstreammedien gegen einen Dachdeckermeister aus Sebnitz, der in einer Stellenanzeige bestimmte Kreise von einer Arbeit in seiner Firma ausgeschlossen hat. Das mag manch einer geschmacklos finden und über die Wortwahl lässt sich sicherlich streiten, aber der Mann hat damit gegen kein Gesetz verstoßen. Das musste jetzt auch die Staatsanwaltschaft einsehen und hat das Ermittlungsverfahren eingestellt:

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 60-jährigen Deutschen aufgrund einer Vielzahl von Anzeigen ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 17.04.2025, Ausgabe Nr. 15 auf Seite 28 eine privat finanzierte Anzeige in Auftrag gegeben zu haben. In der Anzeige soll der Beschuldigte auf die Möglichkeit hingewiesen haben, ab 2026 einen Ausbildungsplatz in seinem Unternehmen zu bekommen, dabei aber bestimmte Personengruppen von vornherein und völlig grundlos ausgeschlossen haben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Sachverhalt umfassend rechtlich geprüft. Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass der Inhalt der Anzeige zwar teilweise als geschmacklos und moralisch anstößig zu bewerten, strafrechtlich aber ohne Relevanz ist. Die Äußerungen sind als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen. Hierbei war zunächst zu berücksichtigen, dass die benannten Personengruppen teilweise nicht eindeutig identifizierbar sind. Darüber hinaus hat der Beschuldigte mit der Anzeige auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen. Ferner hat der Beschuldigte in der Anzeige auch nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen.

Die Erhebung einer Anklage kam vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.

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