Die Forderung von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD schien – ebenso wie das pathologische Gieren von Gestalten wie dem CDU-Oberhetzer Marco Wanderwitz oder dem Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer nach antidemokratischer Zerschlagung der einzigen Oppositionspartei – eigentlich vorerst vom Tisch. Der Grund: Das vom Verfassungsschutz vorgelegte 1.100-seitige “Gutachten”, auf dessen Grundlage die Einstufung als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” und darauf aufbauend dann das Verbotsverfahren erfolgen sollte, erwies sich als derart unsubstantiiert, peinlich konstruiert und unfreiwillig lächerlich, dass damit eigentlich jede Aussicht auf Erfolg passé war. Doch da das linke Machtkartell genau weiß, dass es auf Dauer gegen den Willen des Volkes, der sich im zunehmenden Zuspruch zur AfD widerspiegelt, keine Chance haben wird, versucht es notfalls mit diktatorischen und freiheitsfeindlichen Mitteln, seine Macht zu sichern. Verkauft wird diese Perversion als „wehrhafte Demokratie“.
Man bringt SPD-Chef und Vizekanzler Lars „Antifa“ Klingbeil, das Thema erneut aufs Tapet, während sein Parteigenosse Georg Meier aus Sachsen, argumentiert, die AfD erfülle die “rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot”, da sie “als völkische Partei Menschen nach ethnischen Kriterien diskriminiere”, “aggressiv agiere” und die “demokratische Grundordnung” gefährde. Nicht davon ist wahr, diese krude Einschätzung stützt sich allein die absurde Fehleinstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz, die keinen inhaltlichen Bestand hat und das Produkt einer voreingenommenen und paranoiden Schnüffelorgie tausender Beamten nach Durchforstung tausender Social-Media-Accounts ist (zudem von Personen, die fast alle überhaupt keine Führungspositionen in der AfD innehaben).
Reiner Kokolores
Auch wenn in diesem Linksstaat die Behörden und zunehmend auch Gerichte immer öfter gleichgeschaltet werden: Die rechtliche Hürde für ein Parteiverbot sind hoch. Nicht ohne Grund scheiterte vor über 20 Jahren auch das NPD-Verbotsverfahren krachend, und das, obwohl bei ihr – im Gegensatz zur AfD – damals tatsächlich im Parteiprogramm mutmaßlich grundgesetzwidrige Forderungen enthalten waren. Die AfD hingegen vertritt lupenrein Verfassungsrecht, geltende Gesetze und verteidigt in Wahrheit die Demokratie der Bundesrepublik gegen ihre Feinde von links. Artikel 21 des Grundgesetzes schützt außerdem klar die Parteienfreiheit, um politische Vielfalt zu gewährleisten. Ein Verbot erfordert klare Beweise, dass eine Partei aktiv und wirkmächtig die Demokratie abschaffen will. Die AfD, die ein Viertel, im Osten gar vielerorts über ein Drittel der Wähler repräsentiert, operiert jedoch eindeutig innerhalb des parlamentarischen Systems und genießt demokratische Legitimation durch Wahlerfolge.
Auch ohne die zweifelhafte Rolle des moralisch diskreditierten, da politisch korrumpierten Verfassungsschutzes ist ein Verbot daher Kokolores – und schon der Versuch würde nur den weltweit wahrgenommenen unguten Eindruck Deutschlands als auf dem Weg in die nächste Diktatur abgleitenden Krisenstaat verschärfen. (TPL)