Das groteske EU-Recht hat in Deutschland wieder einmal zu einem Urteil geführt, das einen fassungslos macht und abermals den ganzen Wahnsinn der europäischen Asylpolitik aufzeigt. Das Niedersächsische Landessozialgericht in Celle beschloss, dass der Landkreis Stade einem Asylbewerber, der nach Polen abgeschoben werden soll, vorläufig weiter Sozialleistungen zahlen muss. Grundsätzlich dürften Asylbewerbern nicht sämtliche Leistungen gestrichen werden, nicht einmal dann, wenn sie nach dem Dublin-Verfahren abgelehnt worden seien, eine Ausreise aber zeitweise ohne Weiteres nicht möglich sei. Dem stünden verfassungs- und europarechtliche Vorgaben entgegen.
Mit dem Beschluss gab das Gericht im Eilverfahren einem Afghanen Recht, der im April 2024 mit einem polnischen Schengen-Visum nach Deutschland eingereist war. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ordnete seine Abschiebung nach Polen an, diese scheiterte jedoch zweimal, weil der Mann nicht angetroffen wurde. Seit Dezember 2024 bekam er faktisch keine Leistungen mehr. Die Abschiebung sollte aufgrund einer Neuregelung vom vergangenen Herbst erfolgen, die vorsieht, dass ausreisepflichtige Migranten, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden, in bestimmten Fällen keine Sozialleistungen mehr erhalten, da sie nach den europäischen Dublin-Regel verpflichtet gewesen wären, in dem Land Asyl zu beantragen, in dem sie in die EU eingereist sind.
Verweis auf EU-Vorgaben
Aber selbst hier gab es noch die Einschränkung, dass die Ausreise nach Feststellung des BAMF rechtlich und tatsächlich möglich sein muss. – Das Landessozialgericht sah das in diesem Fall nicht als gegeben an. Der ganze Irrsinn des europäischen Asylsystems zeigt sich auch daran, dass der Afghane in seiner Klage anführte, eine freiwillige Ausreise sei ihm nicht möglich, weil das Dublin-Verfahren diese nicht vorsehe – und damit auch noch richtig liegt, da das Dublin-Verfahren tatsächlich ausschließlich Abschiebungen vorsieht!
Das Gericht stellte „ein erhebliches unionsrechtliches Klärungsbedürfnis“ fest. Eine spätere Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erscheine nicht ausgeschlossen. Zuvor hatten bereits mehrere Sozialgerichte in ähnlichen Fällen zugunsten der jeweiligen Asylbewerber entschieden, weil die EU-Vorgaben ihnen vorgeblich keine andere Wahl ließen. Obwohl seit Jahren offensichtlich ist, dass das Dublin-System nicht funktioniert und faktisch in Trümmern liegt, bleibt die sonst so regelungswütige EU hier völlig untätig. Man lässt weiter zu, dass unzählige Migranten in die EU einreisen, dort Asyl beantragen, wo es ihnen gerade passt -am liebsten natürlich in Deutschland- und den Behörden der jeweiligen Staaten enorme Kosten verursachen. Deutschland und andere Länder müssten sich endlich weigern, dieses völlig absurde und auf ganzer Linie gescheiterte System weiterhin zu praktizieren und ein Recht etablieren, dass dieser existenziellen Problematik gerecht wird. Wenn man auf die EU-Kommission wartet, wird diese Farce auf unabsehbare Zeit weitergehen. (TPL)