Masken-Totalversager und Milliardenvernichter Jens Spahn (ScreenshotYT)

Nach fehlgeschlagener Vertuschung: Vollständiger Spahn-Maskenbericht enthüllt kriminelle Abgründe

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Alle Versuche von Gesundheitsministerin Nina Warken, den Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof über die Machenschaften ihres Parteifreundes und Vor-Vorgängers Jens Spahn bei der Beschaffung von Corona-Masken im Jahr 2020, geheim zu halten, sind nun dank einer Klage von „Welt“ vor dem Berliner Verwaltungsgericht endgültig gescheitert. Der nun endlich vollständig, wenn auch immer noch nicht ungeschwärzt vorliegende Bericht bestätigt das, was bereits vorab durchgesickert war – nämlich, dass Spahn auf geradezu wahnhafte Art und Weise unfassbare Mengen an Steuergeld verschleuderte.
In dem Bericht ist von einem „Drama in Milliarden-Höhe“ die Rede. Spahn habe abweichend von der Kompetenzverteilung der Bundesressorts und „ungeachtet der dort jeweils vorgehaltenen Fachkompetenz“ versucht, die Beschaffung allein zu meistern. Der funktionierenden Bundesverwaltung habe er nicht vertraut. Als Folge seien Beschaffungsverträge im Volumen von über 11 Milliarden Euro abgeschlossen worden, wobei sich die Überbeschaffung mit sieben Milliarden (!) Euro auf den Bundeshaushalt niederschlage – und das alles nur, weil Spahn kein Vertrauen in die Beschaffungsämter der Ministerien hatte.

Mit Spahns Beschaffungs-Entscheidungen, „wurden ineffiziente und zum Teil auch ineffektive Maßnahmen in Gang gesetzt, die Mittel im Umfang von über 11 Milliarden Euro vertraglich gebunden haben“, heißt es im Bericht. Am 4. März 2020 sei in einer ersten Bedarfsanalyse festgelegt worden, dass man 165 Millionen Masken, darunter 16 Millionen FFP-Masken brauche. Für die gesamte Beschaffung der „persönlichen Schutzausrüstung“ (PSA), die auch Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe beinhaltete, wurden insgesamt 200 Millionen Euro veranschlagt. Am 17. März war man dann jedoch schon bei einem angeblichen Dreimonatsbedarf von 200 Millionen OP-Masken und 75 Millionen FFP-Masken. Beim Direktvergabeverfahren wurden 48 Verträge über zwei Milliarden Euro brutto abgeschlossen. Am 27. März wurde dann im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahren (OHV) die Ausschreibung auf den EU-Plattformen hochgeladen. Dabei wurde auf Anordnung Spahns sämtlichen Unternehmen, die Masken bis zum 30. April liefern konnten, ein Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert. Spahns Fachabteilung hatte einen am realen Marktpreis orientierten Betrag von 2,50 bis 2,90 Euro vorgeschlagen. Da bei den Firmen aufgrund dieser grotesk überhöhten Zahlungsgarantie natürlich Goldgräberstimmung ausbrach, gingen bis zum 31. März nicht weniger als 873 Bitten von Unternehmen um die Zusendung von Bewerbungsunterlagen ein.

Bis zu 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz drohen dem Steuerzahler

Sechs Tage nach Veröffentlichung der Ausschreibung lagen so viele Angebote vor, dass das geplante Budget um 35 Prozent überschritten worden wäre. Deshalb verkürzte man die Ausschreibungsphase auf den 8. April und verzichtete sogar auf die Angabe von Kontaktdaten für den Erhalt von Angebotsunterlagen, um die nicht enden wollende Flut von Angeboten einzudämmen. Dennoch gingen bis zum 10. April 738 Verträge mit einem Gesamtvolumen von etwa 6,4 Milliarden Euro ein. 1,025 Milliarden FFP-Masken und 1,026 Milliarden OP-Masken sowie 53 Millionen Schutzkittel sollten geliefert werden, womit das Budget für Masken im Open-House-Verfahren um 1.180 Prozent (!) überschritten worden wäre. Wegen Lieferschwierigkeiten wurden über dieses Verfahren am Ende „nur“ 262 Millionen Masken für 1,4 Milliarden Euro beschafft. Hinzu kommen weitere, bereits bekannte Verfehlungen Spahns, wie etwa, dass er das in seiner Heimat im Münsterland angesiedelte Unternehmen Fiege ohne Ausschreibung mit der Verteilung der Masken beauftragte, obwohl es keinerlei Erfahrung mit einem derartigen Großauftrag hatte und daran dann auch absehbar scheiterte. Auch hier hatte Spahn den Rat seiner Fachleute einfach in den Wind geschlagen. Als das Desaster sich abzeichnete, versuchte sein Ministerium, sich um die Zahlungen an die Maskenhersteller zu drücken, indem Qualitätsmängel oder Lieferverzögerungen vorgeschützt wurden. Diese klagen nun vor mehreren Gerichten auf Schadenersatz in einer Gesamthöhe von 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro.

Es ist ein einziges Debakel zulasten der Bürger, dass der Dilettant Spahn mit seinem autoritären Gehabe anrichtete. Ohne jede Sachkenntnis und unter eklatanter Überschreitung seiner Befugnisse, geschweige denn seiner Fähigkeiten, zog er einfach das gesamte Verfahren an sich. Sein nun von Warken geführtes Ex-Ministerium fügte dem Bericht eine 16-seitige Stellungnahme bei, in der der Sudhof-Bericht bitterlich kritisiert wird. Dieser sei „lückenhaft und damit falsch“. Außerdem fänden sich darin Tatsachen, „die nicht durch Quellen untermauert sind“. Nicht etwa Spahns Befähigung für sein früheres Amt, sondern Sudhoffs Befähigung, dessen Fehlentscheidungen aufzuklären, wird infrage gestellt. Das Gesundheitsministerium betont ausdrücklich, man mache sich „die Aussagen der ‚Sachverständigen Beraterin‘ nicht zu eigen“. Spahn begrüßt diese ehrenrührigen Unterstellungen natürlich und besaß auch noch die Dreistigkeit, zu erklären: „Ich froh, dass der Bericht von Frau Sudhof nun gelesen werden kann.“ Jetzt könne man den Bericht sachlich und fachlich bewerten, was das Bundesministerium für Gesundheit ja auch bereits getan habe! Hier offenbart sich abermals Spahns charakterlicher Bankrott. Tatsache ist und bleibt, dass er im Amt völlig versagt hat und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müsste. Doch stattdessen kann er als Unions-Fraktionsvorsitzender im Bundestag schon wieder große Reden über Dinge schwingen, von denen er ebenfalls keinen Schimmer hat und sich für seines nächstes Ministeramt bereithalten. (TPL)

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