Die neue deutsche Gesinnungsjustiz ist um einen ebenso lächerlichen wie beängstigenden Fall reicher, wie „Apollo News“ berichtet. Weil eine 64-jährige Frau aus dem hessischen Lohfelden am 26. Oktober einen Twitter-Beitrag mit drei Emojis in Form erhobener Daumen kommentierte. Darin wurde über eine 15-Jährige aus Schweden berichtet, die ihren Vergewaltiger, einen Mann mit Migrationshintergrund, erhängte. Der Nachricht war die ironische Frage beigefügt: „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ Die drei Emojis riefen Monate später die Staatsanwaltschaft Kassel auf den Plan, die nichts Wichtigeres zu tun hatte, als ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Billigung einer Straftat zu eröffnen! Die Frau erhielt einen Strafbefehl über 60 Tagessätzen zu je 30 Euro angesetzt, insgesamt also 1.800 Euro für eine absolute Nichtigkeit.
In dem Strafbefehl heißt es: „Diesem Beitrag stimmten Sie als Userin (…) zu, indem Sie dreimal ‚Daumen nach oben‘ klickten. Ihnen war klar, dass Sie auf diese Weise eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar billigten, wobei Sie besonders erfreute, dass diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden ist.“ Die Aussage des Ursprungsusers bezüglich der „77 Jungfrauen“ habe die Frau sich zudem zu eigen gemacht und so versucht, den getöteten Vergewaltiger zu verhöhnen. Bei der Kasseler Staatsanwaltschaft sind offenbar Gedankenleser am Werk, die genau wissen, was beim Setzen von drei Daumen-Emojis in einem Menschen vorgeht.
Nur noch absurd
Die Beschuldigte kann noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, den sie teilweise auf Twitter veröffentlichte. Dieser „Fall“, der im Grunde noch nicht einmal als geringfügig einzustufen ist, zeigt einmal mehr, welche grotesken Verhältnisse hierzulande mittlerweile herrschen. Der Staat verschwendet einen erheblichen Teil seiner Ressourcen, um harmlosen Bürgern im Internet nachzuschnüffeln, von denen keinerlei Gefahr ausgeht und die sich de facto auch nichts zuschulden haben kommen lassen. Gegen sie phantasiert man dann Straftatbestände aufgrund dreier Daumen-Emojis zusammen und brummt ihnen 1.800 Euro Geldstrafe dafür auf. Sollte die Frau sich dagegen zur Wehr setzen, käme es zu einem Hauptsacheverfahren, das ihr und dem Steuerzahler weitere, völlig unnötige Kosten aufbürdet und die Justiz von dringenderen Aufgaben abhält.
Es ist nur noch absurd, was hier vorgeht. Deutschland versinkt in einer Welle aus Messerangriffen, Gruppenvergewaltigungen und sonstigen Verbrechen und die Strafverfolgungsbehörden, die damit nicht fertig werden, erfinden Meinungsverbrechen völlig harmloser Bürger, um dann mit aller Entschiedenheit gegen diesen Popanz vorzugehen und damit immer auch das Zeichen zu senden, dass man sich nicht mehr frei äußern darf, wie auch der alljährliche bundesweite „Aktionstag“ gegen “Hass im Internet” in dieser Woche wieder unterstrich. (TPL)























