Bunte Regenbogentoleranz: Ein Fehl- und Trugschluss in sich (Foto: Von Gustavo Frazao/Shutterstock)
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War klar: Berliner Gericht weist Elternklage wegen Pridebeflaggung im Schulhort ab

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Die mutigen Eltern, die gegen die Progress-Pride-Flagge im Schulhort gekämpft haben, haben ihren Kampf leider verloren. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die  Grenze zur unzulässigen politischen Indoktrinierung sei hier nicht überschritten.

In Berlin darf eine Regenbogenflagge im Hort einer Grundschule hängen bleiben – so hat es das Verwaltungsgericht Berlin nun entschieden. Was hier von Blättern wie dem Spiegel wieder einmal als „Triumph von Toleranz und Vielfalt“ verkauft wird, ist nichts weiter als ein nach links gekipptes Land, das die staatlicher Neutralitätspflicht über die Reling des links-woken Narrenschiffs gekippt hat.

Zur Erinnerung: Ein Vater hatte geklagt, weil in der Einrichtung seines Kindes eine Pride-Flagge prangt. Seiner Auffassung nach verletze das die Neutralitätspflicht des Staates – schließlich werde so ein spezifisches weltanschauliches Bekenntnis sichtbar gemacht. Das Gericht wischte die Klage beiseite und erklärte kurzerhand, die Pride-Flagge sei kein Ausdruck einer politischen Haltung, sondern lediglich ein Zeichen für „Vielfalt, Toleranz und Respekt“.

Was dereinst als unumstößlich galt, nämlich dass Schulen und Horte Orte sind, an denen Kinder unabhängig von elterlicher Weltanschauung betreut und gebildet werden ist nun zur Bühne linker gesellschaftlicher Bekenntnissymbole verkommen. Das Berliner Gericht ignorierte diese fundamentale Trennung.

Das Gericht urteilte, die Flagge richte sich nicht gegen bestimmte sexuelle Orientierungen oder religiöse Einstellungen. Doch diese Argumentation blendet aus, dass die Pride-Flagge längst eine politische Chiffre ist – von Geschlechter- und Sexualpolitik bis hin zu kulturkämpferischen Debatten um Identität. Noch absurder wird es, wenn das Gericht meint, Kinder könnten die Flagge sowieso gar nicht in ihrem politischen Kontext verstehen. Einmal ganz abgesehen davon, dass Kinder sehr wohl Symbole aufnehmen und verinnerlichen: Hier wird eine pädagogische Beliebigkeit gefeiert, die alles erlaubt, solange es unter dem Deckmantel von Toleranz läuft.

(SB)

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