Eine Durchsage an alle Eltern der Grünen-Abgeordneten im Bundestag: „Britta, Felix und Katharina möchten gerne aus dem Bälleparadies abgeholt werden, nachdem sie der Weltöffentlichkeit erfolgreich gezeigt haben, wie tief man als erwachsener Mensch in seiner Würde sinken kann!” Mehr Kindergarten als durch den amüsanten Protest der Fraktion gegen einen Entscheid von Parlamentspräsidentin Klöckner, die queere Flagge nicht auf dem Hausdach zu hissen, sondern sich darauf zu besinnen, dass unsere Nationalfahne weiterhin schwarz-rot-gold ist, geht jedenfalls kaum mehr. In Reih und Glied als Regenbogen gekleidet rangen Haßelmann, Banaszak und Dröge samt ihren Kollegen in der Bundestagsdebatte um „Feindlichkeit“ gegen sich als divers definierende Mitbürger darum, den Anschein zu erwecken, es brauche Sonderrechte für jene, die weder mit ihrer sexuellen Identität oder Orientierung, noch der Integrität als gestandene Persönlichkeit klarzukommen scheinen. Doch es ist nicht die Aufgabe von Volksvertretern, sich der Insuffizienzgefühle gescheiterter Schäfchen zu widmen.
Schließlich braucht es kein drittes, viertes und fünftes Geschlecht, haben Natur und Evolution zwei feststehende Typen in einem binären Rahmengerüst vorgegeben, das nicht nur wissenschaftliche, also biologische Makulatur darstellt, sondern auch einen gesellschaftspolitischen Konsens, in dem sich jeder zu definieren und wiederzuerkennen hat, der gleichrangig am öffentlichen Miteinander partizipieren möchte. Eine Mehrheit kann sich nicht der Unterzahl von Individuen anpassen, denen es nicht gelingen will, eine Wesenseinheit zu bilden.
Längst sind wir alle vor dem Gesetz gleich
Daher sind sämtliche Rufe wegen vermeintlicher Diskriminierung absurd – ist ein zivilisiertes Gefüge ethisch oder moralisch schließlich nicht dazu verdammt, Abweichler zu pampern, die mit sich wenig anfangen können. Entsprechend schien es auch symptomatisch, dass in der Diskussion des Plenums sodann das Rampenlicht auf die Linksextremistin Maja T. fiel, die sich in ungarischer Untersuchungshaft befindet, weil ihr als Mitglied der sogenannten „Hammerbande“ schwere Verbrechen wie ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen werden.
Auch Maja T. taumelt zwischen Mann und Frau, um möglicherweise auf die Tränendrüse all derjenigen Unterstützer einer Mentalität der Beliebigkeit zu drücken, die sich in unserem Hohen Haus instrumentalisieren lassen, um im Zweifel sogar die Stimme für kriminelle Straftäter zu erheben. Es geht nicht um eine Gleichstellung in unserer Verfassung, wenn man sich dafür einsetzt, dass es einen besonderen Schutz für vermeintliche Transpersonen braucht. Denn längst sind wir alle vor dem Gesetz gleich. Wer ausgewählte Charaktere übervorteilen will, sind diese nicht in der Lage, ihren Platz in einem Bezugssystem zu finden, das für die Funktionalität einer Gemeinschaft essentiell ist, macht sich zum Steigbügelhalter und Naivling mit Blick auf Heuchler, Täuscher und Blender. Wir sind bereits seit vielen Jahren an einem Punkt angelangt, beispielsweise die homoerotische Liebe als Ausdruck der schöpferischen Vielfalt zu akzeptieren. Was wir hingegen nicht hinnehmen können, sind stündlich wechselnde Befindlichkeiten. Sie sind Privatvergnügen ohne Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit.