Mittlerweile vergeht keine Woche mehr, ohne dass deutsche Gerichte Schandurteile gegen harmlose Bürger fällen, die nichts anderes getan haben, als auf harmlos satirische Weise Kritik am politisch-medialen Kartell zu üben. Und die bayerische Justiz ist immer ganz vorne dabei, wenn es um solche freiheitsfeindlichen Exzesse geht. Die Verurteilung einer eine Frau vor dem Amtsgericht Schweinfurt zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 40 Euro -also 1.800 Euro- zeigt dies wie unter dem Brennglas. Sie hatte im März 2024 ein Bild des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach mit erhobenem rechtem Arm gezeigt. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wollte darin absurderweise die Verbreitung eines Hitlergrußes sehen und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 3.500 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Weil die Frau dies ablehnte, kam es am 12. Mai zur Hauptverhandlung, in der das Gericht die Strafe zwar abmilderte, sich die hanebüchenen Behauptungen der Staatsanwaltschaft aber zu eigen machte.
Was das Ganze besonders unerträglich macht: Die Frau wollte mit ihrer Aktion gerade darauf aufmerksam machen, wie willkürlich die Strafverfolgung beim Zeigen solcher Gesten gehandhabt wird. Deshalb hatte sie auf einem Plakat einen Polizisten gezeigt, der bei einer Rede auf einer Querdenker-Demonstration aus dem Jahr 2020 eine Hitlergruß-ähnliche Geste gezeigt hatte und dafür zu in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt wurde und dem die Geste von Lauterbach bei einer Rede aus dem Jahr 2022 gegenübergestellt, die natürlich nicht geahndet wurde. Zudem stand bei der Querdenker-Demo ein weiterer Mann auf der Bühne, der ebenfalls eine entsprechende Geste gezeigt hatte, dessen Verfahren aber gegen eine Geldbuße eingestellt wurde. Auch dies sollte mit der Plakataktion zum Ausdruck gebracht werden.
Hier kommt alles zusammen
Der Schweinfurter Richter bestätigte, ohne sich dessen bewusst zu sein, die Kritik der Frau, indem er ihr gerade vorwarf, dass der Querdenker verurteilt wurde – Lauterbach aber nicht! Dass sie genau darauf hinweisen wollte, war ihm offensichtlich nicht vermittelbar. Auch die Staatsanwaltschaft hatte ihre Erläuterungen völlig ignoriert, wie sie gegenüber „Apollo News“ erklärte. Es ging also wieder einmal darum, blindwütig ein obrigkeitsstaatliches Exempel zu statuieren und Menschen die Verbreitung des Hitlergrußes zu unterstellen, die dies gar nicht im Sinn hatten, sondern etwas völlig anderes, unter anderem, dass keine der drei Personen den Hitlergruß gezeigt haben, zwei davon aber deswegen belangt wurden. „Die gesamte Kollage ist darauf angelegt, eine – tatsächlich nicht vorliegende – ‚Ungleichbehandlung‘ aufzuzeigen (‚Justizwillkür‘, ‚zweierlei Maß‘)“, urteilte das Gericht – und stellt die Absicht der ganzen Aktion damit auf den Kopf. Damit nicht genug, wird im Urteil behauptet; „Das vorliegende Standbild wird in verleumderischer Weise benutzt, um dem Bundesminister eine rechtsextreme Gesinnung anzudichten“. Dabei könnte nichts falscher sein. Sogar die Staatsanwaltschaft hatte klargestellt, vom „Tatvorwurf der Verleumdung bzw. üblen Nachrede“ abzusehen. Und um den Wahnsinn im neuen alten Deutschland perfekt zu machen, ging die Verfolgung der Frau auch noch auf die Anzeige eines Passanten zurück.
Hier kommt wirklich alles zusammen: ein „aufmerksamer Bürger“ und eine Gesinnungsjustiz im ewigen Nazi-Wahn, die nur ganze sieben Prozessbeobachter zuließ. Die Frau will auch diese Geldstrafe nicht akzeptieren, womit der Irrsinn in die nächste Instanz geht und dem Steuerzahler weitere völlig unnötige Kosten verursacht. Erneut wird dann, diesmal vor dem Landgericht Schweinfurt, lang und breit darüber diskutiert, aus welcher Entfernung die erläuternden Kommentare des Plakats noch lesbar sind und ob Lauterbach eine nationalsozialistische Gesinnung unterstellt werden sollte. Diese unfassbaren Vorgänge zeigen, zu welch einem Irrenhaus dieses Land geworden ist – und Bayern entwickelt sich immer mehr zu dessen Zentrale. (TPL)