Berlin hat’s vorgemacht, die anderen von den Kartellparteien regierten Bundesländer folgen: Auch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern weigern sich die Landesregierungen, die Vornamen deutscher Tatverdächtiger zu veröffentlichen. Vordergründig, weil es sich um ein Begehren der AfD handelt, die auch hier in beiden Bundesländern als einzige parlamentarische Anfragen stellte, diese für die Öffentlichkeit nicht ganz unerhebliche und uninteressante Informationen zu erhalten – zeigt diese doch, welches Schindluder mit der deutschen Staatsangehörigkeit und angeblichen “deutschen” Identität von Tatverdächtigen bei bestimmten Straftaten getrieben wird, in denen ohnehin Ausländer oftmals bereits überproportional vertreten sind.
Kein Wunder – geben die Vornamen doch Aufschluss darüber, dass es sich eben vorwiegend um Passdeutsche und Doppelstaatsbürger handelt, die außer dem Ausweis vielfach nichts mit diesem Land verbindet und die man nur deshalb zu “Deutschen” gemacht hat, damit die augenfälligen Probleme der Masseneinwanderung kaschiert und verdunkelt werden können.
Daten “nicht verfügbar”
Deshalb lehnen auch diese beide ostdeutschen Länder die Auskunft ab – neuerdings gar mit der grotesken Begründung, dass die Daten “nicht verfügbar” seien oder deren Herausgabe “rechtlich problematisch” wäre. In Berlin wurde Letzteres bereits dahingehend geklärt, dass das Verwaltungsgericht die Herausgabe der Namen für zulässig und verpflichtend erklärte: Datenschutzgründe würden nicht ausreichen, um solche Anfragen abzulehnen. Daraufhin weigerte sich der Senat dennoch, die Vornamen zu nennne. Vermutlich wird es in Sachsen und Meck-Pomm im Fall eines identischen Urteils genauso laufen, weil um jeden Preis die entlarvende Wahrheit vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen werden soll.
In Sachsen fragte der AfD-Abgeordnete Jonas Dünzel nach den Vornamen von Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen in Freibädern und an Bahnhöfen für die Jahre 2023 und 2024 – und musste sich dafür von den Systemparteien übelste Beschimpfungen anhören, sein Auskunftsbegehren sei von rassistischen Vorurteilen getrieben. Die Landesregierung erklärte ihm arrogant, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine spezifischen Vornamensangaben enthalte, da diese anonymisiert seien. Ähnlich argumentierte Mecklenburg-Vorpommern auf eine Anfrage von Jan-Phillip Tadsen, der die Vornamen von Tatverdächtigen bei Messerangriffen 2024 wissen wollte. Auch hier wurde die Anonymisierung der Daten als Grund genannt. (TPL)