Ende Februar 2024 wurde die 16-jährige Gymnasiastin Loretta B. aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) von drei Polizisten vor den Augen ihrer gesamten Klasse aus dem Unterricht geholt, weil sie Schlumpf-Videos gepostet hatte, die Wahlwerbung für die AfD machten! Der entsetzte Schulleiter alarmierte daraufhin in schlimmster deutscher Denunziantenmanier umgehend die Obrigkeit. Die Polizisten, die nichts Wichtigeres zu tun hatten, als sich dieser Lächerlichkeit anzunehmen, rückten dann auch sofort an, führten das Mädchen wie eine Schwerverbrecherin ab und redeten ihr an Ort und Stelle ins Gewissen.
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat dieses Vorgehen nun fast anderthalb Jahre später als das benannt, was es war – nämlich völlig unverhältnismäßig. „Die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme ist nicht verhältnismäßig gewesen. Das Gespräch der Polizisten mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen“, heißt es im Urteil. Das Gericht attestiert der Polizei und damit auch der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, die immer neue groteske Scheinbegründungen für diese Petitesse erfand, somit einen glatten Rechtsbruch.
Wie eine potenzielle Terroristin behandelt
Eine völlig unbescholtene und noch dazu minderjährige Schülerin wurde ohne jeden Grund öffentlich in schlimmster Weise bloßgestellt, weil sie auf harmlose Weise von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte. Hätte sie zum Sturz des Kapitalismus oder zur Auslöschung Israels aufgerufen oder eine Klimadiktatur zur Abwendung des Weltuntergangs gefordert, wäre indes gar nichts geschehen. Allenfalls wäre sie freundlich dafür ermahnt worden, dass sie ihren lobenswerten Idealismus zu ungestüm ausgedrückt habe. Da sie aber etwas politisch Unerwünschtes und von höchsten Stellen Verfemtes von sich gab, wurde sie wie eine zumindest potenzielle Terroristin behandelt. Es handelte sich um eine rein gesinnungsstaatliche Schikane, ohne jegliche Berechtigung, mit der ewigen „Anti-Rechts-Hysterie“ als einziger Grundlage, wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm damals feststellte. Das Greifswalder Gericht bestätigte dies nun.
Aber auch dieses Urteil wird weder personelle Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen noch diesen völlig außer Rand und Band geratenen Staat in seinem Gesinnungsterror bremsen. Im Gegenteil: das Bundesfamilienministerin rüstet im Bündnis mit den von ihm auf Kosten der Bürger finanzierten NGOs bereits zu einer weiteren, erheblich verschärften Großoffensive gegen jegliche Opposition zum Parteienkartell. (TPL)