Der Widerstand gegen die auf Druck der SPD für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene linksradikale Systemjuristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf – sie soll sogar Vizepräsidentin in Karlsruhe werden – wächst weiter: Die der Union politisch nahestehenden “Christdemokraten für das Leben” (CDL) äußern scharfe Kritik an der Kandidatin und sehen alleine in ihrer Nominierung eine “Fortsetzung der Dominanz der SPD” in der Ampelkoalition. “Dominanz” dürfte noch reichlich untertrieben sein, denn tatsächlich hat sich die rückgratlose und inhaltlich völlig entkernte CDU unter dem schlimmsten Wählerbetrüger aller Zeiten, Friedrich Merz, zum vollkommenen Bettvorleger der SPD und ihrer linksgrünen Komplizen im Bundestag gemacht und auch noch die letzten Reste bürgerlicher Substanz verraten, um ihre pathologische AfD-“Brandmauer” aufrechtzuerhalten – weshalb die in Regierungsweihen aufgerückte Antifa (Klingbeil, Prien) mit allem durchkommt. Alleine dass die 16-Prozent-Partei SPD zwei Kandidaten aufstellt und CDU/CSU nur einen, spricht bereits Bände.
Vor allem aber inhaltlich ist Brosius-Gersdorf auch für die CDL ein Rotes Tuch – und das liegt hier nicht daran, dass sich die Professorin für ein AfD-Verbot offen aussprach und genau dafür ins Amt gewählt wurde, sondern an ihrer ethikfernen Position zum Lebensrecht ungeborener Kinder. Die Verfassungsrechtlerin war Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ und kritisierte die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1975 und 1993, die dem ungeborenen Kind ab der Nidation (Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter) das volle Lebensrecht und den Schutz der Menschenwürde zuerkannten.
Menschenwürde erst ab der Geburt
Brosius-Gersdorf bezeichnete diese Entscheidungen als “wenig überzeugend” und plädiert für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechts je nach Entwicklungsstadium. Sie vertritt dabei allerdings keine pragmatische Fristen- oder liberale Zwischenlösung, sondern die aberwitzige Ansicht und Extremposition, dass die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gelten solle. Im Klartext: Schwangerschaftsabbruch bis zum neunten Monat wäre damit für sie kein Verstoß gegen die Menschenwürde des Grundgesetzes.
Die CDL sieht in dieser nachgerade perversen Haltung einen klaren Bruch mit der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die auf dem Grundgesetz basiert. Eine Kandidatin, die ungeborenen Kindern die Menschenwürde abspricht, sei als Richterin oder gar Vize-Präsidentin ungeeignet, so die Organisation, die die Unionsparteien vehement auffordert, Brosius-Gersdorfs Kandidatur im Wahlausschuss, Bundestag und Bundesrat abzulehnen. Am 7. Juli 2025 entscheidet der Wahlausschuss des Bundestags über drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht. Die Nominierten benötigen anschließend eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Die Union solle im Wahlausschuss stattdessen einen Kandidaten unterstützen, so die CDL, der “unabhängig und ohne aktivistische Agenda” entscheidet. Was in einem auf christlichen Werten gegründeten Rechtsstaat, der die Bundesrepublik einmal war, eigentlich immer selbstverständlich war, muss heute in verzweifelten Appellen selbst an die Vertreter der Parteien herangetragen werden, die das hohe C im Namen tragen – freilich in dem Wissen, dass diese am Ende doch einknicken werden. Der bereits angeschlagene Ruf Karlsruhes, was fehlende politische Distanz und weltanschauliche Neutralität des höchsten deutschen Gerichts anbelangt, würde unter einer solchen Richterperson endgültig zerstört. (TPL)