Die mit tatkräftiger Hilfe eines Berliner Richters und der Lobbyorganisation Pro Asyl erzwungene Einreise dreier Somalier, die vor einem Monat über Litauen und Polen nach Deutschland gekommen waren, ist nur einer von unzähligen Fällen, die die völlige Absurdität des deutschen Asylsystems aufzeigen: So wurde ebenfalls Anfang Juni ein Mann bei der Einreise nach Deutschland von der Bundespolizei kontrolliert. Er wies sich mit einem ungarischen Personalausweis aus, erwies sich jedoch als türkischer Staatsbürger namens Onur T. Gegen ihn wurde wegen Urkundenfälschung und illegaler Einreise ermittelt, worauf er einen Asylantrag stellte. Dieser wurde zwar abgewiesen, aber das ist in diesem Land noch lange kein Grund für eine Abschiebung. Der Mann befindet sich noch immer in Deutschland und klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Aachen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einreiseverweigerung durch die Bundespolizei.
Das Karlsruher Verwaltungsgericht muss sich mit der Klage eines Algeriers herumschlagen, der ebenfalls die Rechtswidrigkeit seiner Zurückweisung an der französischen Grenze festgestellt haben will. Auf anwaltlichen Beistand verzichtet er bislang, dem Gericht liegt offenbar lediglich ein handgeschriebener Zweizeiler vor, auf dem er sein Anliegen vorbrachte. Die Einreise erfolgte höchstwahrscheinlich illegal, derzeit lebt der Mann in einer Migrantenunterkunft in Heidelberg.
Trick 17: Sich einfach nicht zuhause aufhalten
Am Frankfurter Flughafen gelang es einem abgelehnten Asylbewerber aus dem Irak am 15. Juni aus dem Transitbereich des Frankfurter Flughafens zu entkommen, indem er durch ein bei Bauarbeiten entstandenes Loch flüchtete, das nur provisorisch mit Sperrholz verschlossen war. Seither ist der Mann spurlos verschwunden. Seit Ende Januar befindet der Mann sich im sogenannten Flughafenverfahren, bei dem Asylanträge vor der Einreise geprüft werden. Sein Antrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, auch ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht scheiterte. Ohne Pass konnte er aber nicht abgeschoben werden und muss seither im Transitbereich ausharren. Nun versucht die Bundespolizei, ihn wieder einzufangen
Aber auch abgelehnte Asylbewerber, die abgeschoben werden könnten, können dies vermeiden, indem sie einfach nicht zu Hause sind, wie im Fall des syrischen Solingen-Attentäters Issa Al Hasan, der im August 2024 drei Menschen erstach und acht weitere schwer verletzte. Ein einziges Mal versuchte man, ihn abzuschieben, als er nicht in seiner Unterkunft angetroffen wurde, ließ man es damit bewenden. Ein Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld erklärte im Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages, dass das Untertauchen vor dem Abschiebetermin völlig normal sei. Drei Menschen haben dies mit ihrem Leben bezahlt, und auch zahllose andere migrantische Mörder und Vergewaltiger waren abgelehnte und abschiebepflichtige Asylbewerber. All diese Fälle zeigen, dass das Asylsystem nicht nur auf groteske Weise dysfunktional, sondern auch mörderisch ist. (TPL)