Die Meinungsfreiheit ist ein unverzichtbarer Pfeiler jeder Demokratie – in der Theorie. Ein aktueller Vorfall zeigt nun, wie weit ausgehöhlt dieses Grundrecht in Deutschland bereits ist: Das Bundesinnenministerium zwang eine deutsche Internet-Plattform für Filme, den Dokumentarfilm „Nur ein Piks – Im Schatten der Impfung“ von Mario Nieswandt zu entfernen. Dies ist ein klarer Akt staatlicher Zensur – ein Skandal, der gegen das Grundgesetz und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Nieswandt berichtete nach einer Vorführung seines Films im kleinen Kreis, wie er Opfer staatlicher Willkür wurde.
Der Werbeclip für seinen Film wurde wiederholt von einer wichtigen Filmplattform gelöscht – einer Plattform, die für unabhängige Filmemacher existenziell ist, sowohl wirtschaftlich als auch publizistisch. Auf Nachfrage erfuhr Nieswandt, dass die Löschungen auf direkte Weisung des Bundesinnenministeriums erfolgten. Ein solcher Eingriff ist nicht nur ein Angriff auf die künstlerische Freiheit, sondern auch ein Verstoß gegen fundamentale Rechtsgrundsätze.
Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit
Artikel 5 des Grundgesetzes ist eindeutig: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.“ Diese klare Formulierung lässt keinen Spielraum für staatliche Eingriffe wie die Löschung von Filmen oder Clips. Ebenso garantiert Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit, Informationen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität müssen geachtet werden.
Doch Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind keine abstrakten Konzepte, sondern die Grundlage einer mündigen Gesellschaft. Bürger müssen Zugang zu allen Informationen haben, um informierte Entscheidungen zu treffen. Staatliche Zensur untergräbt dieses Prinzip und setzt die Macht des Staates über das Recht der Bürger. Solche Eingriffe erinnern an dunkle Zeiten, in denen Regierungen die Kontrolle über die Gedanken ihrer Bürger anstrebten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie weit vermeintlich demokratische Regierungen gehen können, um ihre Narrative durchzusetzen. Das Internet bietet neue Möglichkeiten der Kontrolle, die umso gefährlicher sind, weil sie oft im Verborgenen stattfinden.
Zensur hat nie funktioniert – und wird es nie
Historisch betrachtet hat Zensur selten die gewünschte Wirkung erzielt. Stattdessen hat sie den Wunsch nach freier Rede und Wahrheit nur gestärkt. Dennoch versuchen Regierungen weltweit, mit den Mitteln des digitalen Zeitalters die Informationsfreiheit einzuschränken. Die Löschung von Nieswandts Film ist ein alarmierendes Beispiel für diesen Trend.Was Bürger tun könnenFreiheit ist keine Selbstverständlichkeit – sie muss aktiv verteidigt werden. Doch staatliche Übergriffe lassen sich bekämpfen. Zunächst einmal können und sollten Bürger die Rechtsgrundlage einfordern: Wenn eine Behörde Maßnahmen wie Löschungen anordnet, sollte immer nach der rechtlichen Grundlage gefragt werden. Bürger haben das Recht, eine schriftliche Begründung mit Rechtsmittelbelehrung zu fordern.
Außerdem sollte durch Verbreitung krasser Zensurfälle immer Öffentlichkeit hergestellt werden. Zum Beispiel in diesem Fall. Die Zensur des Films „Nur ein Piks“ ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Demokratie. Sie zeigt, wie wichtig es ist, wachsam zu bleiben und Grundrechte zu verteidigen. Eine Gesellschaft, die ihre Freiheit nicht nutzt und für sie kämpft, riskiert, sie zu verlieren. Der Staat darf nicht entscheiden, welche Informationen Bürger erreichen dürfen. Die klare Botschaft lautet: Zensur ist inakzeptabel! Weitere Infos zum Thema gibt es hier. (TPL)