- Polynesische Kultur: In der polynesischen Mythologie bezeichnet „Tiki“ oft den ersten Menschen oder einen Schöpfungsmythos. Insbesondere in der Māori-Kultur Neuseelands wird Tiki als der erste Mensch angesehen, ähnlich wie Adam in der christlichen Tradition. Es kann auch ein Symbol für Fruchtbarkeit oder Schöpfung sein.
- Tiki-Kultur: Im modernen westlichen Kontext bezieht sich „Tiki“ auf eine populäre Subkultur, die in den 1940er- und 1950er-Jahren in den USA entstand. Diese ist inspiriert von polynesischen, melanesischen und mikronesischen Kulturen und umfasst tropische Ästhetik, exotische Cocktails (z. B. Mai Tai), Tiki-Bars und geschnitzte Holzfiguren, die als „Tiki-Statuen“ bekannt sind. Diese Statuen stellen oft Götter, Geister oder mythische Figuren dar.
- Tiki-Statuen: In der Kunst und im Design sind Tiki-Figuren meist stilisierte, geschnitzte Holz- oder Steinfiguren, die polynesische Götter oder Ahnen darstellen. Sie werden oft als Dekoration in Tiki-Bars oder tropisch inspirierten Räumen verwendet.
- Andere Bedeutungen: In manchen polynesischen Sprachen kann „Tiki“ auch ein allgemeiner Begriff für geschnitzte Figuren oder Symbole sein. In der Popkultur wird der Begriff oft mit tropischer, entspannter Lebensweise assoziiert.
Was die Leute so aufregt, formuliert die AfD:
Deutsche, die Migranten begrabschen, ins Wasser schubsen und ihnen in Umkleiden auflauern: Staatlich verordnete Umkehr der Realität. Wer die echten Zustände verharmlost, trägt eine Mitschuld an jedem Sexualdelikt gegenüber unseren Frauen, Mädchen & Kindern!
Und um diese tollen Plakate geht es:
Der Autor Julian Adrat ist ob dieses Irrsinns dermaßen erzürnt, dass er auf X eine Strafanzeige formuliert hat:
Strafanzeige
gegen Frau Anja Schwamborn und Mitwirkende der „Jugendpflege Büren“,
wegen des Verdachts der
Volksverhetzung (§ 130 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB), Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB analog), sowie des Missbrauchs öffentlicher Mittel und Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 3 GG (Verfehlung der Kunstfreiheit)
Sachverhalt:
Die beschuldigte Frau – namentlich bislang nicht sicher identifiziert, jedoch als kreative Mitgestalterin der öffentlich geförderten Freibad-Kampagne im Raum Büren aktiv – hat ein Bildmotiv bzw. eine visuelle Botschaft entworfen und/oder verbreitet, das Kindern und Jugendlichen im Kontext von Missbrauchsprävention in Freibädern vermittelt:
Deutsche Frauen würden geflüchtete, offenbar geistig oder körperlich behinderte Männer in Schwimmbädern sexuell bedrängen oder missbrauchen.
Diese Darstellung wurde öffentlich gezeigt und von öffentlich-rechtlichen Medien aufgegriffen oder mit Verbreitungsreichweite versehen – insbesondere durch die Berichterstattung der ARD und angeschlossener Regionalformate. Die Darstellung ist nicht nur realitätsverzerrend, sondern gezielt provokant, identitätspolitisch aufgeladen und mutmaßlich ideologisch motiviert, um ein radikal umgekehrtes Täter-Opfer-Narrativ in der deutschen Öffentlichkeit zu verankern.
Rechtliche Bewertung:
Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Die verbreitete Darstellung greift das sittliche Empfinden großer Teile der Bevölkerung an, da sie ein existierendes, gesellschaftlich hochsensibles Thema (sexuelle Übergriffe in Schwimmbädern durch männliche Täter mit Migrationshintergrund) ins Gegenteil verkehrt – mit dem Ziel, Täter als Opfer und potenzielle Opfer (Frauen, Kinder) als Täter darzustellen. Das erfüllt den Tatbestand der Desinformation und Aufstachelung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auch gegen das eigene Volk.
Verleumdung (§ 187 StGB) / Üble Nachrede (§ 186 StGB)
Es wird öffentlich die Behauptung verbreitet oder suggeriert, dass deutsche Frauen in deutschen Schwimmbädern sexuelle Übergriffe auf schutzbedürftige Flüchtlinge begehen. Dies entbehrt jeder faktischen Grundlage und beschädigt gezielt das Ansehen der betroffenen sozialen Gruppe (deutsche Frauen / Mütter).
Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB analog / § 171 StGB)
Indem solche Inhalte als Teil einer pädagogischen Kampagne Kindern in Freibädern vermittelt werden – zusammen mit einem „Codewort“ namens Tiki für Notfälle –, werden Minderjährige ideologisch überfrachtet, in eine Täterrolle gedrängt oder im schlimmsten Fall davon abgehalten, reale Übergriffe zu melden. Das gefährdet das seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen.
Missbrauch öffentlicher Mittel und Institutionen
Die dargestellte Aktion wurde von steuerfinanzierten Organisationen mitgetragen (u. a. Jugendpflege, Polizei, DLRG, UNICEF-Regionalgruppe, Beratungsstellen) und medial durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet. Diese öffentlich-rechtliche Reichweite wurde dazu genutzt, eine realitätswidrige, ideologisch motivierte Darstellung mit enormer gesellschaftlicher Sprengkraft zu verbreiten – unter dem Deckmantel des Kinderschutzes.
Keine Deckung durch Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
Die Ästhetik oder Gestaltung mag künstlerisch anmuten, jedoch fehlt jeder künstlerische oder reflektierende Gehalt. Ziel ist nicht ästhetische Auseinandersetzung, sondern politische Umwertung der Realität – gezielt mit Blick auf Kinder als Adressaten. Das ist nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt, sondern Missbrauch des Begriffs „Kunst“ zu propagandistischen Zwecken.
Beweismittel:
– Plakat-/Bildmaterial der Kampagne (Bildmotiv mit dargestellter Szene)
– Artikel im Westfalen-Blatt, Berichterstattung der ARD
– Nennung des Codeworts „Tiki“ und Beteiligung öffentlicher Stellen
– Einordnende Texte oder Interviews der/des Urheberin/Initiatorin
– Beschwerden von Eltern
Antrag:
Ich beantrage, gegen die oben genannte bzw. noch genauer zu ermittelnde Personen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten wegen der oben geschilderten Vorwürfe. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob öffentlich-rechtliche Stellen durch Mitwirkung an der Kampagne eine strafbare Beihilfe geleistet oder gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen haben.
Mit freundlichen Grüßen
[Name des Einreichenden / Anwalts]
[Adresse, Kontakt]
Ort, Datum
Oder?
Bringt natürlich nichts. Für die Woken gilt lebenslang der Welpenschutz.
Der Autor Jan A. Karon hat noch etwas Hintergründiges zu diesem Thema für uns und bezieht sich bei seinem Text auf dieses hier:
Wer sich über das Plakat links wundert, sollte sich an das Cover rechts zurückerinnern: Hintergrund waren damals, 2016, die Geschehnisse in der Silvesternacht in Köln. Die »SZ« zeigte eine schwarze Männerhand, die zwischen zwei weiße Frauenbeine greift. Es folgte ein Shitstorm und Chefredakteur Krach knickte sofort ein. Das Cover bediene »stereotype Bilder vom schwarzen Mann, der einen weißen Frauenkörper bedrängt« und könne so verstanden werden, als würden Frauen zum Körper verdinglicht und als habe sexuelle Gewalt mit Hautfarbe zu tun. »Beides wollten wir nicht. Wir bedauern, wenn wir durch die Illustration die Gefühle von Leserinnen und Lesern verletzt haben und entschuldigen uns dafür.«
Neun Jahre später gibt es halt politisch korrekte Schwimmbadbilder, die rothaarige weiße Frauen bei der Belästigung von behinderten braunen Boys zeigen. Es ist ein Siegeszug der Ideologie, die inzwischen Presse, Behörden, Kultur durchsetzt, völlig kontrafaktisch ist und der anerzogenen Kaste von multikultibejahenden Gutmenschen keine Wahrheiten mehr zumuten kann, weil diese zahlreiche postmoderne (Anti)Rassismus- und Schuldnarrarive bis zum get-no verinnerlicht haben.
Das ist übrigens auch der Grund, warum die Redakteure bei ARD wie in einer Psychose keine Tatorte produzieren, in denen Ausländer und Asylbewerber Straftäter sind. Es passt nicht ins Weltbild, das Menschen wie ein Komplettpaket ins Gehirn programmiert wurde. Was nicht sein darf, ist folglich auch nicht. In dieser Weltsicht ist der Messermörder weißer Deutscher (gerne auch Kapitalist oder Patriot) – und der Freibadgrabscher eine Redheadhexe.
Natürlich überholt die Realität solche PR-Kampagnen und Tatortdrehbücher längst, dafür reicht ein Spaziergang durch die Stadt, ein Gespräch mit Polizisten oder ein Samstagabend in der Innenstadt. Aber so ist das eben mit ideologischen Wahrheitssystemen (in diesem Falle: der Bejahung der funktionierenden multikulturellen Gesellschaft), welche Generationen anerzogen und vielerorts institutionalisiert wurden: Sie werden bis zu ihrem Untergang noch verteidigt – ganz egal wie sehr sie sehenden Auges kollabieren.
Wie wir ja wissen, wurde aus Kostengründen auf die Beheizung der Schwimmbecken verzichtet. Vielleicht sollte man das Wasser noch mal runterkühlen, so auf Atlantik-Temperatur. Dann würde sich dieses Problem bestimmt von alleine erledigt haben.
Oder, meine Herren? Schon mal in die Badehose geguckt, wenn das Wasser nur 12 Grad hat?