Der Prozess gegen die sogenannte „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß, der seit über einem Jahr vor drei Oberlandesgerichten in Stuttgart, Frankfurt und München läuft, erweist sich als juristisches Mammutunternehmen, bei dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis – selbst unter der kühnen Annahme, dass die Tatvorwürfe in irgendeiner Weise stichhaltig wären – in einem noch krasseren Missverhältnis stehen als beim NSU-Zschäpe-Verfahren: 26 Angeklagte (darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, ein Ex-Elitesoldat und ein Prinz) stehen wegen mutmaßlicher terroristischer Umsturzpläne vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen vor, die Bundesregierung gewaltsam stürzen und eine neue Staatsordnung unter Reuß’ Führung errichten zu haben wollen.
Wie ernst sind diese Vorwürfe zu nehmen sind und ob dieser Prozess wirklich ein legitimer Akt der Staatsverteidigung oder ein überdimensioniertes Spektakel ist – daran sind zumindest einmal Zweifel angebracht. Die „Reichsbürger“-Ideologie, die die Existenz der Bundesrepublik leugnet und an ein fortbestehendes Deutsches Reich glaubt, wirkt auf den ersten Blick abstrus. Die Pläne der Gruppe – darunter der Aufbau von „Heimatschutzkompanien“ und Kontakte zu russischen Stellen – klingen nach einer Mischung aus Verschwörungsmythos und dilettantischem Größenwahn.
Abstruse Ideen
Doch sogar linke Medien wie den “Spiegel”, die den rechten Popanz für ihre Propaganda zwingend braucht, beschreiben die Verhandlungen inzwischen als „Banalität des Blöden“, und berichten von Angeklagten, die fröhlich winken, Anwälten, die (gleichwohl legitime!) Verfahrenstaktik betreiben, und einem Gericht, das mit der schieren Masse an Angeklagten und Beweismaterial überfordert scheint.
Seitens der Verteidigung wurde früh die Aufsplittung des Prozesses in drei Verfahren kritisiert, was eine effektive Verteidigung erschwere. Die Anwälte der Angeklagten sehen darin eine Schwächung der Rechte ihrer Mandanten. So sehen es auch juristisch fachkundige Kritiker; die die renommierte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen etwa bezeichnet den Prozess als Schauprozess: Seit zwei Jahren in U-Haft, ohne konkrete Straftaten wie Mord oder Anschläge, scheinen die Angeklagten eher für ihre abstrusen Ideen als für tatsächliche Taten bestraft zu werden. Die Rolle von V-Männern, die Druck auf Angeklagte ausgeübt haben sollen und sie teilweise erst zu den ihnen angelasteten “Taten” an- oder hochgestiftet zu haben, nährt mittlerweile stärkere Zweifel an der “Beweislage” als seinerzeit im (deshalb ja zu Recht gefloppten) NPD-Verbotsverfahren. (TPL)























