Ob das was bringt, bleibt fraglich. Aber ein Versuch ist es allemal wert. Der umtriebige Martin Sonneborn (Die Partei), der gerne und erfolgreich mit Reden und Texten dieses wütende EU-Monster immer wieder durchrüttelt, gibt uns eine Anordnung für den längst fälligen und so notwendigen Misstrauensantrag gegen Frau von der Leyen:
Liebes Stimmvieh der repräsentativen Demokratie,
der Misstrauensantrag gegen vonderLeyen und ihre Kommission wird am Montag im Parlament debattiert. Die Abstimmung selbst soll am Donnerstag folgen.
Initiator ist der rumänische EKR-Abgeordnete Gheorghe Piperea, Rechtsanwalt & Professor für Handelsrecht, ehemaliger Richter am 1. Bezirksgericht von Bukarest und Initiator großer Sammelklagen in Rumänien, insbesondere gegen Geschäftsbanken wegen missbräuchlicher Provisionen in Kreditverträgen.
Insgesamt 72 Unterschriften (10 % der 720 MEPs) waren für die Einreichung des Antrags erforderlich. Gezeichnet haben ihn schlussendlich 77 Abgeordnete – nachdem von den ursprünglich 74 Unterzeichnern (auf jeweils fraktionsinternen Druck) 5 ihre Unterschriften zurückgezogen, aber andere 8 die ihre hinzugesetzt hatten.
Im Antrag, den Sie im Link unten im Wortlaut nachlesen können, nehmen die Abgeordneten Bezug auf die unterschiedlichen juristischen Ausfaltungsebenen der Pfizer-Affäre & die mit ihr verbundenen Rechtsverstöße der EU-Kommission (rechtswidrige Nichtherausgabe der SMS zwischen vonderLeyen und CEO Bourla) – sowie auf schwerwiegende Mängel (Verschwendung & Misswirtschaft) im Zusammenhang mit dem Covid-Wiederaufbaufonds („bis zu“ 750 Mrd.), die missbräuchliche Anwendung der Notfallklausel (Art. 122) bei der Mittelvergabe zur Rüstungsfinanzierung im sog. „SAFE“-Programm (150 Mrd.), die missbräuchliche Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) zur rechtswidrigen Einflussnahme auf Wahlen.
Die Antragsteller gelangen zu dem einzigen Schluss, den man als Bürger (und Abgeordneter) der EU aus der von ihren Bediensteten (vonderLeyen & Kommission) gezeigten Amtspraxis ziehen kann („genießt nicht länger das Vertrauen“) und fordern sie „angesichts ihrer wiederholten Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz und ihrer fortwährenden Missachtung der demokratischen Kontrolle und der Rechtsstaatlichkeit in der Union zum Rücktritt auf“.
Für einen Erfolg des Misstrauensantrags müssten ihm 2/3 der 720 Abgeordneten zustimmen, was angesichts der Zusammensetzung des Parlaments wenig wahrscheinlich ist. Zwar gibt es EU-weit wachsende Kritik an der Kommissionsführung und in allen Fraktionen eine tatsächlich zunehmende Unzufriedenheit mit vonderLeyen – auch in ihrer eigenen Fraktion. Zwar haben ID & EKR Frau vonderLeyen vom ersten Tag an mehrheitlich abgelehnt, zwar hat sie zuletzt auch den Unmut von Renew & Linken, S&D & Grünen auf sich gezogen, die ihr etwa eine nur halbherzige Umsetzung des „Green Deal“ vorwerfen.
Dennoch muss man angesichts der einheitlichen Denkschablonen der Abgeordneten mit einem Misserfolg des Misstrauensantrags rechnen: „Linke“ werden dagegen stimmen, da er von „Rechten“ unterstützt wird. Und der Stimmblock aus „Konservativen“ – inklusive ihrer grünen, liberalen und sozialdemokratischen Ableger – wird sich selbst (& Ihnen) einreden, dieser Versuch, das Vertrauen in die EU-Institutionen wiederherzustellen, sei eine systematische „Delegitimierung“ in „Putins“, „Trumps“ oder des „Teufels“ Auftrag.“
Und so sieht der Antrag aus:
B10‑0319/2025
Misstrauensantrag des Europäischen Parlaments gegen die Kommission
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 17 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), Artikel 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– unter Hinweis auf den von Matina Stevi, einer bei The New York Times beschäftigten Journalistin, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission[1] eingereichten Antrag auf Zugang zu sämtlichen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Geschäftsführer von Pfizer, Albert Bourla, versandten Textnachrichten,
– unter Hinweis darauf, dass die Kommission diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei,
– unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2025 in der Rechtssache T-36/23, Stevi und The New York Times/Kommission[2], in dem festgestellt wurde, dass die Kommission keine plausible Erklärung gegeben hat, um den Nichtbesitz der angeforderten Dokumente betreffend ihre Beziehungen zu Pfizer/BioNTech im Zusammenhang mit der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen zu rechtfertigen, und in dem klargestellt wurde, dass die Transparenzpflicht der Kommission von grundlegender Bedeutung ist und dass die Verweigerung der Offenlegung von Dokumenten unter Angabe zwingender Gründe strikt zu rechtfertigen ist,
– unter Hinweis auf Artikel 10 Absatz 3 EUV, wonach alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen, und Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich zu treffen sind,
– gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) im Jahr 2022 eine Untersuchung über die Vorgehensweise der Kommission bei der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen über die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen mit Pfizer eingeleitet hat, die Stand 2025 noch nicht abgeschlossen war und glaubhafte Bedenken hinsichtlich möglicher rechtlicher und ethischer Verstöße sowie möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von Finanzmitteln der Union aufwirft;
B. in der Erwägung, dass das Gericht der Europäischen Union in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2023 in der Rechtssache T-36/23, Stevi und The New York Times/Kommission, festgestellt hat, dass die Kommission ihre Weigerung, die angeforderten Dokumente betreffend die Verhandlungen über den Impfstoff von Pfizer offenzulegen, rechtlich nicht hinreichend begründet hat;
C. in der Erwägung, dass die Kommission den ihr aus der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten erwachsenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und gegen die in den Verträgen verankerten Grundsätze der Transparenz, der verantwortungsvollen Verwaltung und der institutionellen Rechenschaftspflicht verstoßen hat;
D. in der Erwägung, dass die Kommission öffentliche Mittel in Höhe von 35 Mrd. EUR für COVID-19-Impfstoffe bereitgestellt hat, es jedoch versäumt hat, für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen, zumal Dosen im Wert von 4 Mrd. EUR ungenutzt blieben, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich einer unzureichenden Finanzaufsicht und Verwaltung aufkommen lässt;
E. in der Erwägung, dass das Gericht in seinem Urteil vom 14. Mai 2025 die Entscheidung der Kommission, den Zugang zu den zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Geschäftsführer von Pfizer, Albert Bourla, versandten Textnachrichten betreffend die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen zu verweigern, für nichtig erklärt hat;
F. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem am 26. September 2024 angenommenen Sonderbericht Nr. 22/2024 schwerwiegende Mängel bei der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) festgestellt hat, darunter unzureichende Verknüpfungen zwischen ausgezahlten Mitteln und tatsächlichen Kosten, schwache Überprüfungsmechanismen, das Risiko der Doppelfinanzierung und Verzögerungen bei der Erreichung der Investitionsziele, was erhebliche Bedenken hinsichtlich der Aufsicht der Kommission über eines der größten Finanzierungsinstrumente im Anschluss an COVID-19 aufwirft;
G. in der Erwägung, dass der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass das Risiko der Doppelfinanzierung – d. h. der mehrfachen Finanzierung ein und derselben Maßnahme, die zu Ineffizienzen und einem potenziellen Missbrauch von Mitteln führt, – durch fehlende solide Kontrollen sowie durch die Tatsache, dass Überprüfungen hauptsächlich auf Eigenerklärungen der Mitgliedstaaten basieren, verschärft wird;
H. in der Erwägung, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht Grundprinzipien der demokratischen Legitimität der Union gemäß Artikel 10 Absatz 3 EUV sind und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Organe der Europäischen Union sicherstellen, insbesondere in Fällen, in denen große Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestehen und erhebliche finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden;
I. in der Erwägung, dass sein Rechtsausschuss am 23. April 2025 einstimmig eine unverbindliche Stellungnahme angenommen hat, in der die Berufung der Kommission auf Artikel 122 AEUV als Rechtsgrundlage für den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE) abgelehnt wird, bei dem es sich um eine 150 Mrd. EUR umfassende Initiative zur Verteidigungsfinanzierung handelt;
J. in der Erwägung, dass in der Stellungnahme des Rechtsausschusses festgestellt wird, dass die Berufung der Kommission auf Artikel 122 AEUV auf keine stichhaltige Begründung eines Notstands gestützt ist, zumal in jener Bestimmung auf kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung unmittelbarer Krisen, nicht jedoch auf langfristige Investitionen im Verteidigungsbereich abgestellt wird;
K. in der Erwägung, dass ernsthafte Bedenken hinsichtlich einer rechtswidrigen Einflussnahme der Kommission auf Wahlen in Mitgliedstaaten wie Rumänien und Deutschland geäußert wurden, die im Wege einer nicht konformen Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)[3] erfolgte, welche den Schutz von Verbrauchern sicherstellen soll, jedoch missbräuchlich angewandt wurde, um Wahlbeschränkungen und die Annullierung von Wahlen zu rechtfertigen;
1. gelangt zu dem Schluss, dass die Kommission unter der Leitung von Präsidentin Ursula von der Leyen hinsichtlich der Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der verantwortungsvollen Verwaltung, die für eine demokratische Union von entscheidender Bedeutung sind, nicht länger das Vertrauen des Parlaments genießt;
2. gelangt zu dem Schluss, dass die rechtswidrige Einflussnahme der Kommission auf Wahlen in den Mitgliedstaaten im Wege einer nicht konformen Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Mandat der Kommission darstellt, demokratische Grundsätze zu wahren und die nationale Souveränität zu achten;
3. stellt fest, dass die missbräuchliche Berufung der Kommission auf Artikel 122 AEUV als Rechtsgrundlage für die SAFE-Verordnung, mit der eine 150 Mrd. EUR umfassende Initiative zur Verteidigungsfinanzierung auf den Weg gebracht wird, eine schwerwiegende Überschreitung ihrer Zuständigkeiten sowie eine Verzerrung des beabsichtigten Zwecks des genannten Artikels darstellt, in welchem ausschließlich auf wirtschaftliche Notlagen abgestellt wird;
4. ist der Auffassung, dass durch dieses verfahrensrechtlich missbräuchliche Vorgehen das Vertrauen in die Organe der Union untergraben und die Integrität des Rechtsrahmens der Union bedroht wird;
5. fordert die Kommission angesichts ihrer wiederholten Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz und ihrer fortwährenden Missachtung der demokratischen Kontrolle und der Rechtsstaatlichkeit in der Union zum Rücktritt auf;
6. beauftragt seine Präsidentin, diesen Misstrauensantrag sowie das Ergebnis der Abstimmung über diesen Antrag im Plenum dem Präsidenten des Rates und der Präsidentin der Kommission zu übermitteln.
Unterzeichnet wurde dieser von:
eingereicht gemäß Artikel 131 der Geschäftsordnung
Gheorghe Piperea, Adrian‑George Axinia, Claudiu‑Richard Târziu, Georgiana Teodorescu, Şerban Dimitrie Sturdza, Fidias Panayiotou, Daniel Obajtek, Ivan David, Patryk Jaki, Zsuzsanna Borvendég, Fernand Kartheiser, Nikolaos Anadiotis, Volker Schnurrbusch, Katarína Roth Neveďalová, Irmhild Boßdorf, Virginie Joron, Ondřej Dostál, Cristian Terheş, Christine Anderson, António Tânger Corrêa, Emmanouil Fragkos, Milan Mazurek, Alexander Jungbluth, Siegbert Frank Droese, Petar Volgin, Rada Laykova, Stanislav Stoyanov, Arno Bausemer, Arkadiusz Mularczyk, Bogdan Rzońca, Milan Uhrík, Mary Khan, Tomasz Froelich, Hans Neuhoff, Alexander Sell, René Aust, Petr Bystron, Jacek Ozdoba, Galato Alexandraki, Kosma Złotowski, Waldemar Buda, Tobiasz Bocheński, Małgorzata Gosiewska, Marlena Maląg, Mariusz Kamiński, Dominik Tarczyński, Anna Zalewska, Jadwiga Wiśniewska, Maciej Wąsik, Michał Dworczyk, Alvise Pérez, Luis‑Vicențiu Lazarus, Erik Kaliňák, Judita Laššáková, Waldemar Tomaszewski, Ewa Zajączkowska‑Hernik, Jaak Madison, Anja Arndt, Marcin Sypniewski, Markus Buchheit, Filip Turek, Friedrich Pürner, Kateřina Konečná, Ľuboš Blaha, Thierry Mariani, Jan‑Peter Warnke, Thomas Geisel, Branislav Ondruš, Diana Iovanovici Şoşoacă, Monika Beňová, Marc Jongen, Nikola Bartůšek, Grzegorz Braun, Sarah Knafo, Petras Gražulis, Piotr Müller, Gerald Hauser.
Viel Glück und viel Erfolg!























