Alle verarscht – und zum Jahreswechsel noch eine Portion zynische Volksverhöhnung: Merz und seine Wahlschafe (Satirefoto: GROK)
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Merz hat das Ende der CDU als christliche und wertebasierte Partei besiegelt

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Nun sind alle Masken gefallen: Die CDU, schon lange keine konservative Partei, hat sich endgültig von ihrem christlichen Markenkern losgesagt. Wertebasiertheit und bürgerliche Restsubstanz sind unter Friedrich Merz final abgeräumt – was zu beweisen war. Mit Merz‘ gestrigen Ausführungen im Zuge der Generaldebatte im Bundestag hat dieser Kanzler nicht nur erneut seinen eigenen moralischen und charakterlichen Bankrott bekundet, sondern auch die Vollendung des Merkel’schen Plans (oder Auftrags), aus der Union eine linksgrün durchwirkte sozialistische Karikatur ihrer selbst zu machen, als Zeuge vor der Geschichte dokumentiert. Dazu genügte es für Merz, ausnahmsweise einmal nicht zu lügen, sondern bloß unverblümt die Wahrheit zu sagen – was er gestern in schonungsloser Ehrlichkeit im Bundestag tat.

Als die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch ihn fragte, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Kandidatin zu wählen, „für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist“, antwortete: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja!“ Die Frage hatte sich konkret bezogen auf die Zustimmung von Merz und der Unionsparteien zur Nominierung der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin, die morgen gewählt werden soll. Eine ungeeignete Kandidatin für ein solches Amt lässt sich kaum noch vorstellen – außer vielleicht der zweiten SPD-Kandidatin Ann-Kathrin Kaufhold. Bei beiden handelt es sich um ihren Bekenntnissen und Aussagen nach unverblümte linksextreme Transformationsaktivisten, die in ihren öffentlichen Äußerungen keinen Zweifel daran gelassen haben, dass sie den Staat des Grundgesetzes, das sie nach dem Willen der SPD auslegen sollen, faktisch für überholt halten und durch eine linksgrün-ideologiebasierte Gesinnungsdiktatur ersetzen wollen.

Leben bis zum Moment der Geburt rechtlos

Gerade beim Thema Abtreibung wird zudem deutlich, wie zynisch und materialistisch Brosius-Gersdorf tickt, die den Lebensschutzauftrag des Grundgesetzes mal eben eigenmächtig beseitigen oder zumindest neu interpretieren will: In einem Fachaufsatz aus dem vergangenen Jahr mit dem Titel: „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruchhatte sie behauptet, es gebe „gute Gründe“ dafür, dass die Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. „Menschenwürde und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt“, behauptete sie – und setzte sich damit in klaren Gegensatz zur eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1993 klargestellt hatte, dass bereits dem ungeborenen Leben Menschenwürde zukomme und der Staat daher verpflichtet sei, das ungeborene Kind zu schützen und „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“.

Der Jurist Christian Conrad hat daran erinnert, dass das Verfassungsgericht diese Schutzpflicht unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Abs. 1 GG ableitete. Unmissverständlich stellte es dazu in mehreren Leitsätzen fest: „Die Rechtsordnung muss die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.

Lebensschutz per Federstrich beseitigen

Conrad weiter: „Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.“ Im vierten Leitsatz ergänzt heißt es: „Der Schwangerschaftsabbruch muss für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein. Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.

Das alles will Brosius-Gersdorf einfach per Federstrich wegwischen. Sie tritt im Klartext für die völlige Straffreiheit von Abtreibungen ein, selbst bei der Tötung von neun Monate alten Babys bis unmittelbar vor der Geburt – und der vorgebliche Katholik Friedrich Merz, Vorsitzender der Christlich Demokratischen Union, der Partei Konrad Adenauers, Helmut Kohls und zahlloser weiterer gläubiger Christen, die ihr Leben unter dem anderen dem Schutz des ungeborenen Lebens gewidmet haben, erklärt nun und dreist in völliger Offenheit, dass er keinerlei Bedenken habe, eine Person an zentraler Stelle im praktisch allmächtigen Bundesverfassungsgericht mitzutragen, die diesen Schutz bedenkenlos abschaffen will. Von Storch kommentierte dies mit den Worten: „Wenn es dagegen in der CDU/CSU jetzt keinen Aufstand gibt, ist die Partei moralisch erledigt und sollte nun endgültig das C aus dem Namen streichen.

Ideologisch zuverlässige Aktivisten statt Verfassungsrichter

„Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt schrieb: „Diese unüberlegte, in ihrer Eindeutigkeit entlarvende Antwort ist ein Wendepunkt in der Geschichte der CDU. Auf so eine Frage darf kein CDU-Mitglied jemals so entschieden mit ‚Ja!‘ antworten. Merz hätte sich rausreden können, er hätte sagen können, er habe die linke Aktivistin Brosius-Gersdorf anders verstanden, anders interpretiert. Aber er geht All-In GEGEN den Markenkern seiner Partei. Merz bezieht sich hier klar auf die Fragestelle zur Menschenwürde eines Kindes kurz vor der Geburt. Das muss ein Schock- und Aufwach-Moment für die ganze Unionsfraktion sein. Nur eine Nicht-Wahl von Brosius-Gersdorf kann die CDU noch vor einer historisch verheerenden Umpositionierung retten.

Diese hat in Wahrheit jedoch längst stattgefunden. Für ein paar Regierungsposten ist die Union bereit, der 16-Prozent-Partei SPD zu erlauben, den gesamten Staat mit ihren Gefolgsleuten zu infiltrieren, sei es bei Gerichten, in Verwaltungen oder durch die zahllosen NGOs, deren Dauerfinanzierung Merz durch seine Neuschuldenorgie ermöglicht hat. Man muss konstatieren, dass die CDU/CSU de facto nicht mehr existiert. Sie ist nur noch ein opportunistischer Helfershelfer des Linkskartells, an das sie die Bundesrepublik mit absoluter Skrupellosigkeit verscherbelt. Dass beim Verfassungsgericht heute nicht mehr, wie einst, exzellente und hochverdiente Juristen sitzen, die die Anerkennung und den Respekt ihrer Fachkollegen genießen und sich Grundgesetz, Rechtsschulen und sittlichen Kriterien verpflichtet fühlen, sondern Radikale und parteinahe Ideologen, die vor allem nach Zuverlässigkeit in der Umsetzung einer Agenda ausgewählt werden, ist drastischste und sichtbarste Folge des anhaltenden Staatsumbaus und linken Putschs von oben. (TPL)

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