Die SPD hat die ultralinke Professorin Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Doch ihre Nominierung sorgt derzeit nicht nur politisch für Diskussionen, sondern wirft auch wissenschaftliche Fragen auf: Es steht der Verdacht im Raum, dass sie in ihrer Doktorarbeit Passagen aus der wissenschaftlichen Arbeit ihres Ehemanns übernommen haben soll.
Der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber berichtet auf seinem Blog darüber, dass er in der Dissertation von Brosius-Gersdorf mindestens 23 Textstellen gefunden habe, die wörtlich oder nahezu identisch mit Passagen aus der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf, ihrem Ehemann, übereinstimmen. Inzwischen wird teils sogar von 26 solchen Übereinstimmungen gesprochen. Weber kritisiert dabei nicht nur mögliche Plagiate, sondern sieht ein grundsätzliches Problem in der Art und Weise, wie in juristischen Dissertationen zitiert werde: Häufig würden fremde Texte ohne klare Kennzeichnung oder im selben Sprachstil übernommen, sodass die Grenze zwischen eigenständiger Leistung und Fremdübernahme verschwimme. Er weist darauf hin, dass solche Fälle immer wieder selbst in Arbeiten auftreten, die bereits begutachtet wurden.
Wie das Freilich Magazin berichtet, ist dies nicht der einzige Grund, warum Brosius-Gersdorf in der Kritik steht. Bereits vor Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe hatte sie mit skandalösen, ultralinken Aussagen Aufsehen erregt, wonach die Menschenwürde nicht zwangsläufig ab der Zeugung beginne. Außerdem war sie Mitglied einer Kommission, die prüft, ob Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollen.
Für die Wahl zum Verfassungsgericht braucht es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit, also mindestens 316 Stimmen. Union und SPD verfügen zusammen nicht über genug Mandate und wären auf Stimmen anderer Parteien angewiesen. Innerhalb der Union regt sich Widerstand gegen die Skandalkandidatin. Sollte Brosius-Gersdorf im Bundestag keine ausreichende Mehrheit finden, müsste der Bundesrat über ihre Ernennung entscheiden.
Ob die Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf tatsächlich Bestand haben, ist bislang offen. Stefan Weber fordert, die Dissertation genauer zu prüfen und Klarheit zu schaffen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Chancen für das höchste deutsche Gericht haben – nicht nur politisch, sondern auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Integrität, die für ein solches Amt vorausgesetzt wird.
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