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Marie-Thérèse Kaiser nach Verurteilung: Warum ich keine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einreiche

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Stellungnahme zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung und meinem Verzicht auf eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof

Von Marie-Thérèse Kaiser

Nach langer und intensiver Abwägung habe ich entschieden, keine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen. Dieser Entschluss fiel mir nicht leicht, denn er markiert das vorläufige Ende eines langjährigen juristischen Weges, den ich mit voller Überzeugung und in dem festen Glauben an mein Recht gegangen bin.

Drei Instanzen – keine Gerechtigkeit

Mein Anwalt Dr. Björn Clemens @dr_clemens und ich haben alles gegeben. Ich habe mich dem deutschen Rechtssystem gestellt und bin durch alle drei Instanzen gegangen. Weder die Berufung noch die Revision hatten Erfolg – unsere Argumente fanden kein Gehör. Besonders schwer wiegt für mich die Tatsache, dass meine Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt wurde. Bei mir entstand dadurch der Eindruck, dass zunehmend politische Strömungen in unser Rechtssystem einwirken und rechtsstaatliche Prinzipengeschwächt werden.

Union, SPD, Grüne und FDP nutzen Absprachen, um ausscheidende Richter des Bundesverfassungsgerichtes nach einem alten Proporzsystem (3:3:1:1) neu zu verteilen. Dieses System ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist nichts anderes als eine Absprache im Hinterzimmer. Einer 16 %-Partei werden über ein Drittel der Richterplätze „zugestanden“. Davon macht sie selbstverständlich und ohne „Demut“ Gebrauch.

Die Entscheidung offen linksextreme Kandidatinnen, die wesentliche Prinzipien der Menschenwürde und des Demokratieprinzips missachten, für das Bundesverfassungsgericht vorzuschlagen und wählen zu lassen, hat diesen Eindruck bestärkt. Keine dieser Kandidatinnen hat zuvor als Richter gearbeitet. Bereits mit Stephan Harbarth wurde der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU und Merkelvertraute direkt aus dem Bundestag an das Bundesverfassungsgericht gewählt. Auch er arbeitete nie als Richter. Es ist für mich offenkundig, dass parteipolitische Überlegungen immer stärker in die Rechtsprechung eingreifen. Objektive, grundrechtsbasierte Urteile treten damit zunehmend in den Hintergrund. Institutionen und Grundfeste unserer Demokratie werden dadurch beschädigt.

Warum ich nicht vor den Europäischen Gerichtshof ziehe

Mein Verzicht auf den Weg nach Straßburg hat mehrere Gründe:

  1. Extrem hohe Kosten: Ein Verfahren vor dem EGMR ist mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden – allein das Einreichen der Beschwerde bedeutet nicht nur juristische Vorbereitung, sondern auch ein nicht absehbares Kostenrisiko.
  2. Begrenzte Erfolgsaussichten: Der EGMR ist in den letzten Jahren – entgegen seinem ursprünglichen Auftrag– mehrfach durch Entscheidungen aufgefallen, die einer klaren politischen Agenda folgten. Dies betrifft insbesondere:

Corona-Politik: Der Gerichtshof bestätigte in mehreren Fällen weitreichende Einschränkungen der Grundrechte während der Pandemie, obwohl weltweit Juristen, Mediziner und Bürgerrechtler vor den demokratie- sowie freiheitsgefährdenden und medizinisch zweifelhaften Maßnahmen warnten.

„Klimapolitik“: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit Klimaklagen befasst. Die bedeutendste Entscheidung war das Urteil im Fall „Verein KlimaSeniorinnen Schweiz gegen die Schweiz“ vom 9. April 2024. In diesem Urteil erkannte der EGMR erstmals an, dass unzureichender Klimaschutz eine Verletzung der Menschenrechte darstellen kann, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Gericht entschied so, obwohl kein individueller Schaden nachgewiesen war. Kritiker sahen darin ein Urteil auf Basis ideologischer Zielsetzungen, nicht objektiver Rechtsabwägung.

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