Fünf Tage, nachdem der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling mit großem Getöse bekanntgab, dass AfD-Mitgliedern künftig der Zugang zum Staatsdienst verwehrt werde, machte er nun einen Rückzieher. Gegenüber dem SWR erklärte das Innenministerium, es werde fortan wieder die übliche “Einzelfallprüfung” gebe. Ebling rudert erkennbar zurück und beschwichtigt nun, dies sei in der geplanten neuen Verwaltungsvorschrift, auf die er sich berufen hatte, auch von Anfang an so vorgesehen gewesen. Allerdings hatte Ebling ganz bewusst den Eindruck eines pauschalen Verbots für AfD-Mitglieder erweckt in den Staatsdienst eintreten zu dürfen. Erst am Freitag hatte sein Ministerium sogar noch einmal schriftlich bestätigt, dass eine Einstellung in den Staatsdienst für Bewerber, die AfD-Mitglied seien, fortan ausgeschlossen sei.
Dies wäre auch offenkundig verfassungswidrig gewesen. Es ist rechtlich unhaltbar, Menschen, die von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, sich in einer nicht verbotenen Partei zu engagieren, einfach aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen. „Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates. Gerade deshalb dürfen dort keine Zweifel bestehen, dass alle, die für diesen Staat arbeiten, mit Überzeugung für unsere Verfassung einstehen“, hatte Ebling letzte Woche getönt. Auch Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die SPD-Fraktionsvorsitzende im rheinland-pfälzischen Landtag, hatte eine Pressemitteilung mit der Überschrift: „Kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst – Verwaltungsvorschriften für den öffentlichen Dienst verschärft“ verschickt, in der behauptet wurde, mit den Änderungen der Vorschriften müsse unter anderem zukünftig bereits beim Einstellungsverfahren erklärt werden, kein Mitglied einer extremistischen Organisation wie der AfD zu sein. „Falls eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben werden kann, […] darf nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden“, hieß es weiter.
Unkenntnis oder Propaganda?
Dabei hatten mehrere Staatsrechtler von Anfang an klargestellt, dass es ganz klar verfassungswidrig wäre, AfD-Mitgliedern pauschal Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen und deshalb ein faktisches Berufsverbot zu verhängen. „In einer funktionierenden Demokratie muss es jedem Staatsbürger erlaubt sein, einer nicht verbotenen Partei beizutreten und sie durch Austritt wieder zu verlassen. Das gilt auch für die AfD“, erklärte etwa der Saarbrücker Verfassungsrechtler Christoph Gröpl. Sein Speyerer Kollege Joachim Wieland wies zudem darauf hin, dass es auch nach europäischem Recht unzulässig sei, jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei aus dem Staatsdienst zu entlassen. Das gelte seines Erachtens auch für Neueinstellungen.
Ob Ebling aus Unkenntnis oder aus Propagandagründen den falschen Eindruck hervorrief, AfD-Angehörige automatisch aus dem Staatsdienst zu verbannen, ist nicht klar, möglich wäre in diesem Land beides. Die politische Kaste hat damit jedenfalls wieder einmal gezeigt, dass sie selbst die größte Feindin der Verfassung ist, die für sie nur dann relevant ist, wenn sie sie für ihren Machterhalt missbrauchen kann. Ebling müsste umgehend zurücktreten oder entlassen werden. Er ist es, der im öffentlichen Dienst nichts verloren hat, weil massive Zweifel an seiner Verfassungstreue und an seiner Befähigung für sein Amt bestehen. (TPL)























