Auf ihrem Werbefeldzug hat die Kulturkampf-Kandidatin der linksextremen Mitte „UnsererDemokratie“, Frauke Brosius-Gersdorf gestern Abend bei „Lanz“ halt gemacht und all das bestätigt, was vermutet wurde – und sich um Kopf und Kragen geredet. Wenn die SPD jetzt weiterhin darauf besteht, diese Dame ins Rennen um einen einflussreichen Posten beim Bundesverfassungsgericht zu schicken, dann ist entweder diese Koalition oder die CDU Geschichte.
Hier die ersten Reaktionen:
Anna Nina schreibt:
Brosius-Gersdorf schlägt bei #Lanz um sich. Sie schmäht Katholiken, ignoriert Kritik, diffamiert Medien und Mandatsträger. Null Ahnung von Meinungsfreiheit! Null Ahnung von Pressefreiheit! Solche dünnhäutigen Ideologen gehören NICHT ins Verfassungsgericht! Wer Kirchen bekämpft und Kritiker mundtot macht, verrät unsere Demokratie. Neutralität? Fehlanzeige!
HIERMIT IST FRAUKE BROSIUS-GERSDORF ENDGÜLTIG AUS DEM RENNEN ALS RICHTERIN! Bei #Lanz rechtfertigt sie Behandlungskosten für Impfverweigerer – purer Verfassungsbruch! Wer körperliche Unversehrtheit in Anspruch nimmt, soll zahlen? Diese „Verfassungsrichterin“ tritt Grundrechte mit Füßen! Das ist gegen die Menschenwürde! Zwei-Klassen-Medizin durch Impfstatus – das ist Diskriminierung pur! Brosius-Gersdorf disqualifiziert sich selbst: Grundrechte-Gegnerin am Verfassungsgericht!
Die BESTE Analyse, warum Frau Brosius-Gersdorf die Zweifel gegen sie bei #Lanz NICHT ANSATZWEISE AUSRÄUMEN KONNTE, kommt von @MarcFelixSerrao von der NZZ: Diese „Verfassungsrichterin“ ist längst festgelegt – AFD-Verbot steht für sie fest! Wo bleibt die verfassungsrechtlich gebotene Ergebnisoffenheit? Unabhängigkeit? Und, der SPD-Coup ist perfide: Erst beschließt die Partei das AFD-Verbot, dann schiebt sie ihre Gefolgsfrau ins Verfassungsgericht! Brosius-Gersdorf wird niemals unvoreingenommen prüfen – sie vollstreckt dann nur anti-demokratische SPD-Parteibeschlüsse!
Tim Kellner schreibt:
GAME OVER!!!
Die treffendste, gnadenlos klare Analyse, warum Frau Brosius-Gersdorf bei #Lanz kläglich daran scheiterte, auch nur den Anschein von Unparteilichkeit zu wahren, liefert @MarcFelixSerrao (NZZ): Diese angebliche Verfassungsrichterin ist längst ideologisch zementiert – das AFD-Verbot ist für sie beschlossene Sache! Wo bleibt die verfassungsrechtlich zwingende Ergebnisoffenheit? Wo die Unabhängigkeit?
Der SPD-Schachzug ist durchschaubar und skrupellos: Erst fordert die Partei lautstark das Verbot, dann setzt sie ihre treue Parteisoldatin ins höchste Gericht.
Brosius-Gersdorf wird kein Urteil sprechen, sie wird parteipolitische Beschlüsse exekutieren. Verfassungsrecht im Dienst der SPD-Agenda? Willkommen im post-demokratischen Deutschland aka DDR 2.0!
Gerhard Papke schreibt
Frau Brosius-Gersdorf macht bei #Lanz das, was SPD und Grüne immer tun: Sie reklamiert für sich die „demokratische Mitte“ und verteidigt radikale linke Positionen als „wissenschaftliche Objektivität“. Eiskalt. Keine Nachdenklichkeit, kein Problembewusstsein. Unwählbar.
Alexander Möhnle
Das Kruzifix in Schulklassen sei verfassungswidrig, das Kopftuch bei Lehrerinnen dagegen „Ausdruck persönlicher Religionsausübung“: Frauke Brosius-Gersdorf bestätigt bei Lanz offen und frei, dass sie eher nichts gegen Kopftücher im Staatsdienst hat. Tja
Markus Pretzell schreibt:
Nicht ein juristisches Argument. Fiskalische Probleme führt sie an, um Grundrechte einzuschränken. Grundrechte nach Kassenlage. Ja, absolut valide juristische Argumente. Eine herausragende linksradikale Juristin.
Es kommt also auf das Alter der Schüler an, ob die Lehrerin Kopftuch tragen kann und ob die Schüler tolerant oder intolerant sind.
Was für ein Geschwafel.
Markus Vahlefeld schreibt:
Interessant an dem Gespräch zwischen Markus Lanz und Frauke Brosius-Gersdorf war der Umstand, dass Frau Brosius-Gersdorf erstens keinerlei Verständnis für die vorgebrachte Kritik an ihr zeigen konnte, und zweitens dass sie eine sachlichere Debattenkultur in diesem Land anmahnte. Kann man machen, auch wenn allein hier schon ein Widerspruch zu Tage tritt.
Gleichzeitig aber plädiert Frau Brosius-Gersdorf selbst ganz deutlich für ein AfD-Verbot. Ein solches Verbot ist die nachgelagerte Folge einer hysterischen Debattenkultur, an der sich Frau Brosius-Gersdorf nicht nur beteiligt, die sie sogar befeuert, gleichzeitig genau diese aber ablehnt, wenn sie von ihr betroffen zu sein scheint. Das ist eine kognitive Dissonanz, die einer abwägenden Intelligenz schlicht Hohn spricht. Und genau aus diesem Grund kann sich Frau Brosius-Gersdorf eben nicht von dem Vorwurf freisprechen, eine Aktivistin zu sein. Ihr beleidigtes und getroffenes Gehabe bei Lanz im Verbund mit einer nicht nur unterkühlten sondern fast schon eiskalt wirkenden technokratischen Herangehensweise an gesellschaftliche Debatten, bestätigt mich in der Anschauung, dass diese Frau nicht für das Amt einer Verfassungsrichterin geeignet ist.
Natürlich gebe ich zu, dass juristische Probleme auf Nicht-Juristen eben wegen dieser technokratischen Sprache oftmals irritierend wirken. Aber Frau Brosius-Gersdorf spricht von einem Rollenwechsel, der sich aus diesem neuen Amt für sie ergeben würde. Die Fähigkeit zu diesem Wechsel habe ich bei ihr zu keinem Zeitpunkt erlebt. Ich gehe sogar so weit, ihr diese Fähigkeit abzusprechen, denn ihr Auftritt bei Lanz war medienwirksam, gut geplant und hätte genau diese Fähigkeit zu einem Rollenwechsel eindrucksvoll untermauern können. Stattdessen: Fehlanzeige.
Was mich aber am nachhaltigsten irritiert, ist die Tatsache, dass das deutsche Grundgesetz dem Geiste nach (und dazu muss man kein Jurist sein) einen Schutzraum der bürgerlichen Rechte dem Staat gegenüber darstellt. Auch hier habe ich bei Frau Brosius-Gersdorf zu keinem Zeitpunkt auch nur eine Sensibilität für den Freiheits- und Rechteschutz des Individuums wahrnehmen können. Der Rückraum ihrer Argumentation bleibt genauso technokratisch und kalt wie ihre Sprache vermuten lässt. Hier ist aber genau die Schnittstelle, die für mich entscheidend ist: Die Juristensprache muss sich dem Geist der Verfassung zuwenden können und hier einen Wärmestrom ermöglichen, um ein gesättigtes Menschenbild, das eben nicht nur aus Technokratie besteht, aufscheinen zu lassen.
Dieses Phänomen einer Seelen-entleerten Anschauung des Menschen ist bei Frau Brosius-Gersdorf kein Individualphänomen, sondern sie steht für einen Phänotyp an Eiskalt-Demokratie, die zum Menschenbild der SPD und dem der Grünen/Linken passen mag, jeden anderen aber abschrecken muss, eben weil es ganz inhärent den Menschen zu einer Funktion verzwergt, während der Staat zum neuen Gott aufsteigt. Für ein Gericht, dessen Zweck es ist, niemals vergessen zu lassen, wie wichtig der Schutz des einzelnen Menschen vor den Übergriffigkeiten eines Staates ist, wirkt dieser Phänotyp „Brosius-Gersdorf“ brandgefährlich. Denn es war genau dieser Phänotyp, der die letzten Jahre bereit war, das Individualmenschliche auf dem Altar einer widerwärtigen Staatsdoktrin zu opfern. Auch das zeigte Frau Brosius-Gersdorf gestern eindringlich, als sie von der von ihr während der Corona-Maßnahmen favorisierten „verfassungsrechtlichen Pflicht (d.h. staatlichen Pflicht) zur Einführung einer Impfpflicht“ sprach. Von diesen „Pflichtverdoppelungen“ im Hinblick auf eine verbrecherische Übergriffigkeit des Staates habe ich restlos genug und möchte diejenigen, die das forderten, nicht noch damit belohnen, die nächsten 12 Jahre meine Schutzrechte dem Staat gegenüber weiter auszuhöhlen.
Eine ernstgemeinte Entschuldigung von Frau Brosius-Gersdorf wäre im Gespräch mit Lanz möglich gewesen, hätte sogar zur Befriedigung der Debattenkultur erheblich beitragen können. Sie hat darauf verzichtet, weil dieser Phänotyp sich immer im Recht wähnt, was nicht unerheblich zu dieser in Teilen totalitären Debattenkultur in Deutschland beigetragen hat.
Aber es gibt Gott sei Dank noch Alternativen zu dieser Dame. Maja Svenja Liebich zum Beispiel. Sie schreibt:
Versendet: Höchste Zeit, dass eine Frau vom Volk Verfassungsrichterin wird. Ich bringe keine Titel mit, aber jahrzehntelange Praxiserfahrung vor deutschen Gerichten. Bewerbung ist raus.























