Rückzug: Linksradikale SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf (Foto: IMAGO)
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Zwei Tage nach der Lanz-Blamage: Schmeißt Brosius-Gersdorf selbst hin?

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Vorgestern Abend bot Markus Lanz Frauke Brosius-Gersdorf, der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, eine Bühne, um sich gegen die Kritik zu verteidigen, die seit zwei Wochen gegen sie vorgebracht wird und die dazu geführt hat, dass in der Unionsfraktion nicht genügend Stimmen zusammenkamen, um ihre Wahl sicherzustellen. Dies ging bekanntlich gründlich schief: Erwartungsgemäß wies sie sämtliche Vorwürfe zu den von ihr verfochtenen rechtlichen Positionen zurück und spuckte Gift und Galle gegen ihre Kritiker. Sie sei keineswegs „ultralinks“, wie sie in den Medien dargestellt werde, sondern vertrete „gemäßigte Positionen aus der Mitte unserer Gesellschaft“, so Brosius-Gersdorf. Vor allem beklagte sie, die mediale Berichterstattung sei teilweise „unvollständig oder sogar falsch“ gewesen. Man habe ein Zerrbild ihrer wissenschaftlichen Arbeit gezeichnet. Die Debatte sei auf eine Art und Weise eskaliert, die selbst sie, als erfahrene Juristin, überrascht habe: „Das hätte man sich in den schlimmsten Träumen nicht vorstellen können“, empörte sie sich. Die öffentliche Zuspitzung rund um die Wahl einer Verfassungsrichterin halte sie für „brandgefährlich“.

Auch mit den Kirchen ging sie hart ins Gericht: Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl habe in ihrem Zusammenhang von einem „Abgrund an Intoleranz und Menschenverachtung“ gesprochen, behauptete Brosius-Gersdorf. Das finde sie „infam“ und erinnerte daran, „dass auch Vertreter der katholischen Kirche an die Verfassungswerte unseres Grundgesetzes gebunden sind und damit auch an meine Menschenwürde und mein Persönlichkeitsrecht. Einfach mal bitte darüber nachdenken!“ Gössl hatte jedoch lediglich allgemein gesagt, er wolle sich „nicht vorstellen, in welchen Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung wir gleiten, wenn die Verantwortung vor Gott immer mehr aus dem Bewusstsein der Menschen verschwindet“.

Von wegen “Kandidatin der Mitte”

Die Chance, sich mit ihrem Lanz-Auftritt als gemäßigt und politisch integer zu verkaufen (was sie natürlich nicht ist, da sie eine unzweifelhafte Extremistin verkörpert) und somit zumindest anschlussfähiger zu machen, bei denen, den sie ernsthaft einreden will, sie sei eine “Kandidatin der Mitte”, hat Brosius-Gersdorf in einem kommunikativen Totaldesaster damit gründlich verhauen. Das gilt auch für ihre Versuche, die Sympathien für ein AfD-Verbot zu relativieren; mit ihrer vor einem Jahr an gleicher Stelle geäußerten Sympathie für ein solches Verbot und ihrer Bemerkung konfrontiert, leider ließen sich damit nicht auch die AfD-Wähler „beseitigen“, verfiel Brosius-Gersdorf ebenfalls in Selbstmitleid: „Nun habe ich die alte Schwäche, dass ich mich nun mal relativ klar ausdrücke. Aber das jemandem vorzuwerfen, finde ich schon ein Problem“, jammerte sie. Zur AfD habe sie sich klar ausgedrückt „und ich habe mich an einer Stelle, das gebe ich auch gerne zu, auch nicht sehr glücklich ausgedrückt. Das wurde mir in den letzten Tagen und Wochen auch vorgehalten“. Sie habe eine Formulierung verwendet, die „nicht glücklich war, nämlich, dass ein Parteiverbot nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen würde“, so Brosius-Gersdorf, die damit erneut bekundete, dass sie die Anhänger einer ihr missliebigen Partei als „Problem“ betrachtet.

Ihr Eintreten für eine Corona-Impfpflicht verteidigte sie ebenfalls. Sie finde das „vollkommen legitim, weil es wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass der Staat damals nicht nur die Verpflichtung hatte, die Freiheit von Menschen zu schützen, die sich aus gutem Recht nicht freiwillig impfen lassen wollen; sondern es eben auch um den Schutz der Gesundheit und der Freiheit von Menschen ging, die sich freiwillig haben impfen lassen“. Den Vorwurf, für eine Abtreibungslegalisierung bis zur Geburt eingetreten zu sein, wies sie vehement zurück. Sie plädiere dafür, dass Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein sollten. Ihre Argumentation beruhe auf einer Abwägung zwischen den Grundrechten der Frau und den Grundrechten des Embryos – eine Abwägung, die „der Mehrheitswille der Bevölkerung“ unterstütze, zeigte sie sich überzeugt.

Relativierende Rabulistik

Das alles kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie wörtlich behauptet hatte: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Selbst wenn man anderer Meinung sei, werde die Menschenwürde des Embryos durch einen Schwangerschaftsabbruch „nicht verletzt“, denn: „Der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist“. In einem Beitrag zu einer Festschrift für ihren Doktorvater Horst Dreier -der 2008 ebenfalls von der SPD als Bundesverfassungsrichter nominiert und von der Union abgelehnt worden war-, schrieb sie den inzwischen berüchtigten Satz: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“

Und weiter: „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG [den „Menschenwürde“-Artikel des Grundgesetzes] nicht.“ Ein Schwangerschaftsabbruch dürfte die Menschenwürde des Embryos/Fetus schon deshalb nicht verletzen, „weil er nicht vom Staat, sondern von der Frau ausgeht“, meint Brosius-Gersdorf. Weiter schrieb sie: „In jedem Fall dürfte eine Objektivierung nur in Betracht kommen, wenn die Subjektqualität des Einzelnen infrage gestellt wird, etwa durch Kategorisierungen als „lebenswert“ oder „lebensunwert“, was beim Schwangerschaftsabbruch nicht der Fall sei. Deutlicher kann man wohl kaum noch ausdrücken, was sie von der Menschenwürde Ungeborener hält. Daran ändert die relativierende Rabulistik, die sie nun verwendet, gar nichts.

Ansehensverlust des BVerfG ist längst eingetreten

Immerhin: zumindest im Halbsatz, am Rande, ließ Brosius-Gersdorf dann doch durchblicken, dass sie eventuell vielleicht die Größe und Selbstkritik aufbringen könnte, auf ihre Kandidatur zu verzichten (wenn gleich die SPD weiter stur an ihr festhält) – unter bestimmten Bedingungen. Auf Lanz Frage, ob irgendwann der Zeitpunkt kommen könne, an dem die Debatte um ihre Personalie das Wirken und Ansehen des Bundesverfassungsgerichts beschädige, entgegnete Brosius-Gersdorf: „Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten. Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten. Ich möchte auch nicht verantwortlich sein für eine Regierungskrise in diesem Land, weil wir nicht wissen, was dann hinterher passiert. Das sind alles Aspekte, die nehme ich unglaublich ernst.“ Allerdings hätte sich eine „Kampagne“ durchgesetzt, wenn sie jetzt zurückziehen würde. Sie müsse berücksichtigen, „was das mit uns macht“, „was dann bei der nächsten Verfassungsrichterwahl passiert“. Es gehe gar nicht mehr nur um sie.

Wäre sie ehrlich, müsste sie allerdings einsehen, dass dieser Punkt schon jetzt erreicht ist. Die Krise ist längst da, und das Verfassungsgericht ist maximal beschädigt. Sollte sie dort tatsächlich Richterin werden, wird dieses Gericht kein Ansehen mehr haben und der Staat ausgerechnet durch die, die sich gegen die “Delegitimierung” mit rechtsstaatswidrig Methoden zur Wehr setzen, weiter delegitimiert werden. Brosius-Gersdorf ist soweit also doch noch nicht, dies einzusehen; lieber inszeniert sie sich weiter also als Märtyrerin, die schweren Herzens den Leidensweg auf sich nimmt, die Integrität der Richterwahl zu schützen und sich damit einem medialen Empörungssturm aussetzt. Diese Entwicklung war absehbar. Auch die SPD hält unerbittlich an ihrer Kandidatur fest. Wenn die Union nicht einknickt und Brosius-Gersdorf doch noch wählt, droht sie nun mit einem Untersuchungsausschuss gegen den Unions-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn wegen dessen Corona-Maskenaffäre. Mehr denn je wird sich nun also zeigen, ob die Union diesen linken Erpressungsversuchen standhält oder wieder einmal dem Druck des Medienkartells erliegt, das mehr denn je darauf pocht, Brosius-Gersdorf und ihre nicht weniger unsägliche Kollegin Ann Kathrin Kaufhold auf die höchsten Richterstellen des Landes zu bugsieren. (TPL)

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