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Planen die Linken einen Bürgerkrieg?

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Noch nie wurde im eine Kandidatin für das Richteramt beim Bundesverfassungsgericht dermaßen gestritten wie im Fall Frauke Frau Brosius-Gersdorf. Man könnte glatt denken, dass die Rechten in dem von Linken angefachten Kulturkampf jetzt endlich zurückschlagen.

Tatsächlich geht es um viel mehr, als nur um diese Kandidatin und ihre Gesinnungsgenossin, Ann-Kathrin Kaufhold,  über die man noch gar nicht so richtig spricht.

Der Staatsrechtler Franz-Josef Lindner weiß, worum es in Wirklichkeit geht:

„Verfassungsrichterwahl: sie ist der entscheidende Schritt der SPD auf ihrem Weg zurück ins Kanzleramt. Die aktuelle Diskussion um eine der Kandidatinnen ist vordergründig. Sie verdeckt den Blick auf die eigentliche Motivationslage, nämlich auf die strategische Machtoption der SPD in einem reinen Linksbündnis.

Diese Option besteht aus mehreren Bausteinen:

(1) SPD strebt laut jüngstem Parteitagsbeschluss ein AfD-Verbot an.

(2) Für das Verbotsverfahren ist der 2. Senat des BVerfG zuständig.

(3) Dort sind aktuell Richterstellen nachzubesetzen.

(4) SPD schlägt Kanidatinnen vor, die sich öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert haben. Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich.

(5) Verbietet das BVerfG tatsächlich die AfD (was bei Bündelung der Kräfte in 2- 3 Jahren zeitlich durchaus möglich wäre), fallen automatisch die 151 BT-Mandate der AfD weg. Der Bundestag hätte damit statt 630 nurmehr 479 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit läge bei 240. SPD, Grüne und Linke verfügen über 269 Mandate.

(6) SPD schließt mit Linken und Grünen einen Koalitionsvertrag über ein rot-rot-grünes Regierungsbündnis.

(7) Klingbeil wird per konstruktivem Misstrauensvotum nach Art. 67 GG zum Kanzler gewählt.

(8) Neuwahlen gibt es nicht, rot-rot-grün regiert bis zum nächsten regulären Wahltermin Anfang 2029.

(9) Bei den Wahlen 2029 hätte das Linksbündnis wenig zu befürchten. Denn die AfD wäre ausgeschaltet, könnte also nicht zur Wahl antreten und eine neue Partei im nicht linken Spektrum wäre so schnell nicht aufgebaut. Die am Nasenring vorgeführte Union dürfte keine ernsthafte Wahloption mehr sein. Eine rot-rot-grüne Republik wäre zementiert, die Opposition zerschlagen.

Darum geht es! Und genau deswegen wird die SPD von ihren Kandidatinnen nicht abrücken. Warum auch? Das wäre aus ihrer Sicht ein strategischer Fehler. Für die Union bedeutet das: sie ist möglicherweise nur noch 2 Schritte vom politischen Suizid entfernt. Stimmt sie sowohl den SPD-Richterkandidatinnen als auch einem AfD-Verbotantrag zu, könnte es das gewesen sein für die Christdemokraten.“

Ulrich Vosgerau ergänzt:

„Es ist ein Staatsstreich! Eines möchte ich aber zu dem Szenario von @JosefFLindner noch ergänzen: unter dem Schock stehend, daß auf ein Verbot der AfD, das dann gewiß viele Unionspolitiker noch eifrig begrüßen würden, unverzüglich die Absetzung der Bundeskanzlers Merz und die Einrichtung einer Linksregierung folgt, wird sich der eine oder andere Unionspolitiker wohl drastisch äußern! So in die Richtung: die AfD habe mit manchen Dingen nicht Unrecht gehabt, und dies hier sei ja wohl ein Staatsstreich… – was passiert dann?

Sofort hört man aus der Revolutionsregierung, die Union habe nun ihr wahres Gesicht gezeigt, sie sei „die neue AfD“ und müsse jetzt auch verboten werden! Beim Bundesamt für Verfassungsschutz wie bei den Landesämtern werden nun Leitungen eingesetzt, die für die gewissenhafte Verfolgung dieses Ziels einstehen… – alsbald melden sich „Vernünftige“ und „Besonnene“ Unionspolitiker zu Wort und machen deutlich: Es sei Wahnsinn, den inhaltlichen Vorstellungen der Revolutionsregierung entgegentreten zu wollen, man sehe sonst einem Parteiverbot entgegen! Man solle vielmehr der Regierung Unterstützung anbieten bei geplanten Verfassungsänderungen, wie z.B. dem automatischen Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zweijährigem Aufenthalt in Deutschland…“

Auf nius warnt auch der Historiker Andreas Rödder (CDU) vor den gewaltigen Risiken, die bei einem Verbot und einer damit entstehenden links-grünen Hegemonie auftreten könnten:

„Die Politik muss ihr Verhältnis zur AfD klären. Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg“.

Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler meldet sich ebenfalls zu Wort:

„Wenn wir tatsächlich Aktivisten in Richterrobe im Verfassungsgericht haben, dann haben wir ein Problem. Denn die Idee des Systems der Demokratie ist, dass Richter sehr, sehr, sehr genau hinschauen. Ein Verbot ist eine absolute Ausnahme. Ohne aktivistische Richter würde ich – Stand jetzt – juristisch keine Chance für ein Parteiverbot sehen.“

Auf Tichys Einblick kommentiert der Autor Alexander Wendt die Causa „Umsturz“ wie folgt (Auszug):

„Sollten die Kandidatinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold tatsächlich am Richtertisch Platz nehmen, dann stünden sie für eine Transformation von Verfassungsgericht und Rechtsverständnis, die alle bisher schleichenden Veränderungen weit übertreffen würde. Von schleichend könnte dann nämlich keine Rede mehr sein. Beide stehen für eine Umdeutung des Staat-Bürger-Verhältnisses, die ein politisch-medial-akademisches Milieu seit gut zehn Jahren in kleinen Schritten vorantreibt.

Dabei lässt sich ein übergreifendes Ziel erkennen: Den Bürgern soll das Bewusstsein verloren gehen, dass es sich bei Grundrechten überhaupt um Abwehrrechte gegenüber dem Staat handelt. Stattdessen versuchen ihnen wichtige Meinungspräger einzureden, die Grundrechte würden vielmehr sie, die Bürger respektive ein waberndes steinmeierisches Wir („wir als Gesellschaft“) dazu verpflichten, eine bestimmte politische Agenda zu unterstützen oder ihr zumindest nicht im Weg zu stehen.“

Und damit ist die Debatte weiterhin am köcheln:

Julian Reichelt schreibt:

Falls es noch niemanden aufgefallen ist – wir waren gerade auf dem besten Weg, unter der Parole “Die Wissenschaft” die Opposition zu verbieten. Diesmal erhebt sich der autoritäre Staat nicht im Kittel der Virologen, sondern im Talar der Rechtsgelehrten. Die wahre Agenda der SPD und der Grünen hinter ihren Nominierungen für das Bundesverfassungsgericht war ein möglichst schnelles AfD-Verbot. Beide nominierten Richterinnen sprachen sich genau dafür aus.

Am 29. Juni beschloss die SPD auf ihrem Parteitag, die AfD und somit die größte Oppositionspartei verbieten zu wollen. Am 7. Juli, also nur acht Tage später schlug die SPD dann dem Bundestag zwei Richterinnen vor, die beim Verfassungsgericht im zweiten Senat über ein AfD-Verbot entscheiden würden. Und beide sind für ein AfD-Verbot. Frauke Brosius-Gersdorf und auch die linke Klima-Aktivistin Ann Katrin Kaufhold.

Hätten wir noch funktionierende Medien, wäre das die größte Geschichte des Landes: Die Regierung will die Opposition verbieten und versucht dafür zwei Richter, die voll auf Linie sind, ans höchste Gericht zu schicken, das über dieses Verbot entscheiden würde. Mit Gewaltenteilung und Demokratie hat das rein gar nichts mehr zu tun. Das sind die klassisch legalistischen Methoden der Diktatur, mit denen der Anschein von Rechtsstaatlichkeit einerseits ein bisschen gewahrt werden soll, während die Botschaft an die politischen Widersacher klarer kaum sein könnte: Ihr habt keine Chance, wir vernichten Euch.

Weitere Kommentare:

Hmm, langsam glaube ich doch, dass das eine konzertierte Aktion ist. V.a. weil nun auch Sie das mit dem „automatischen“ Verlust der Abgeordnetenmandate der AfD behaupten, aber als Staatsrechtler wissen müssten, dass das (rechtlich) umstritten und letztlich noch nicht geklärt ist.

Spätestens mit dem Verbot würde Paragraf 20 anwendbar sein. Hier muss der breite Widerstand des Volkes folgen, denn es würden immerhin mehr als ein Viertel des Souverän von der Beteiligung an der gesellschaftlichen Entwicklung ausgeschlossen.

Alles richtig, aber eines wird vergessen, das ist der Faktor Bürger. Im Westen der Republik ist man zu satt, zu bequem, zum bräsig, im Osten sieht es ganz anders aus. Wenn das so kommen sollte, was ich nicht ausschließe, würde sich der Osten wie 89 erheben.

Ganz genau, Es liegt im Interesse der CDU die Richter der SPD abzulehnen. Vielleicht zerbricht die Koalition an dieser Frage. Und ich würde es begrüßen, weil dann blauschwarz kommt. Der Kulturkampf hat aber gerade erst angefangen und muss unbedingt weitergehen.

Wäre es, wenn die SPD tatsächlich so vorgehen wollte, nicht viel geschickter, 2 Richter zu installieren, von denen man intern zwar weiß, dass sie die AfD verbieten wollen, die sich nach außen aber bedeckt gehalten haben und sich so nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen?

Sie glauben wirklich beide, daß sich solche Dinge auf Jahre hinaus planen lassen? Ich glaube eher, daß man wie im Schachspiel wichtige Figuren an wichtigen Stellen plaziert und abwartet, wie sich die Dinge entwickeln. Ein AfD-Verbot wird der SPD weniger nutzen, als sie glaubt.

Leider vergessen viele, dass dieser Kulturkampf schon Ende der 60er-Jahre begonnen hat und die Linken es geschafft haben, sich durch unsere Gesellschaft bis nach ganz oben zu fressen. Und es liegt in der Natur der Sache, das jetzt, wo die Linken oben unter der Braunfäule dahinsiechen, von unten wieder etwas ganz Neues heranwächst. Das könnte man dann natürlich auch als „Bürgerkrieg“ bezeichnen. Mit oder ohne AfD.

Ein letzter Satz von Ulf Poschardt dazu:

Plötzlich fordern die intellektuellen Eliten ein Ende des Kulturkampfes. Das liegt daran, dass sie ihn zu verlieren drohen – nachdem sie ihn lange erfolgreich geführt haben, von oben herab und voller Verachtung für die normalen Leute.

Und diese „normalen Leute“ schlagen jetzt zurück.

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