Tausende Alleinstehende, die vom Bürger-, besser Migrantengeld auf Steuerzahlerkosten leben und Sozialleistungen abkassieren, wohnen in Wohnungen mit über 100 Quadratmetern Wohnfläche. Gleichzeitig überschreiten auch noch 22.861 Paar-Haushalte, die Sozialleistungen erhalten, diese Flächengrenze. Da der Anteil der Deutschen am Bürgergeld nur noch bei rund 50 Prozent liegt und die übrigen 50 Prozent mehrheitlich Migrationshintergrund aufweisen, Doppelstaatsbürger oder neu Eingebürgerte sind, fällt auch diese Luxusleistung eines pervertierten Sozialstaats in die Kategorie der Auskehrung von deutschen Geldern für Ausländer und Zugewanderte. Da sich die meisten Berufstätigen hierzulande derartigen Wohnraum nicht leisten können, handelt es sich um einen weiteren Schlag ins Gesicht für Millionen steuerzahlende Menschen. Der systemische Missstand hat mit “notwendiger Schutz für Bedürftige“ nicht das geringste zu tun, denn hier geht es um die Angemessenheit von Wohnraum für Sozialleistungsempfänger.
Laut Richtlinien gelten für Alleinstehende etwa 45 bis 50 Quadratmeter als angemessen, für Paar-Haushalte etwa 60 bis 80 Quadratmeter. Dennoch zeigt die Realität, dass viele Empfänger in deutlich größeren Wohnungen leben – aus vorgeschobenen Gründen, denn wenn der Staat hier durchgreifen oder die Wohngeldzuschüsse deckeln würde, gäbe es dieses Problem gar nicht. Die Leistungsempfänger geben als Grund langjährige Mietverträge an, die noch vor dem Bezug von Sozialleistungen abgeschlossen wurden, oder “familiäre Veränderungen”, wie etwa der Auszug von Kindern.
Groteske Ungleichebehandlung
Auf solche oft ungeprüften Angaben hin übernehmen dann Jobcenter oder Sozialämter gerne die Kosten, um “Obdachlosigkeit zu vermeiden”. Die Folge jedoch ist eine grotesk ungleiche Behandlung schafft – insbesondere in Metropolen mit hohen Mietpreisen, wo die vom Staat übernommenen Mietkosten dann gut und gerne die eigentliche Stütze (teils um den Faktor 2-3) übersteigen können. Doch im Dutzidutzidutzi-Befindlichkeitsstadl werden vom Sozialstaat alle Härten abgefedert – sogar die “psychische Belastung durch einen erzwungenen Wohnungswechsel” wird dann Argument angeführt, warum diese Zahlungen weiterlaufen, die zusammen mit Kindergeld und Bedarfssicherung nicht selten Familieneinkommen bewirken, die dem von Top-Verdienern nahekommen.
Das Mindeste wäre der Ansatz, Übergangsfristen für Umzüge einzuführen oder Anreize für kleineren Wohnraum zu schaffen – neben mehr Druck vor allem auf zugewanderte Bürgergeldempfänger, jede sich bietende Arbeitsgelegenheit anzunehmen. Obwohl sich bei solchen Leistungen der öffentlichen Hand von selbst erklärt, dass bald niemand mehr arbeiten will…(TPL)























