Der AfD-Kandidat für das Amt des OB in Düsseldorf, Claus Henning Gahr, gehörte ebenfalls zum Unterstützerkreis der “rechten” Kandidatenliste (Foto:ScreenshotYoutube)
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Erfolgreiche „Übernahme“ der AfD Düsseldorf durch Helferich-Lager: Kandidatenliste zur NRW-Kommunalwahl zugelassen

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Ob sich die AfD damit im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands NRW, noch dazu im gemäßigt-linken Westen der Republik, einen Gefallen getan hat? Dass die Partei bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 antritt, ist natürlich eine gute Nachricht und zumal demokratisch absolut selbstverständlich – doch sie tut dies eben mit einer rivalisierenden Kandidatenliste, auf der eher das “völkisch” konnotierte Rechtsaußen-Lager aus dem Sympathisantenkreis von Matthias Helferich dominiert. Diese Liste  wurde nun vom städtischen Wahlausschuss mit großer Mehrheit zugelassen – und das, obwohl das Landesschiedsgericht der AfD diese zuvor für ungültig erklärt hatte. Die vorangegangene schwelende Kontroverse zwischen den eher reaktionären AfD-Kräften um Helferich, der selbst im Landesvorstand war und dort in erbittertem Widerstreit mit dem moderateren Umfeld des Landesvorsitzenden Martin Vinzenz war, hatte in der kommunalen AfD der Landeshauptstadt, dem Düsseldorfer Kreisverband, einen beispiellosen parteiinternen Zoff ausgelöst. Dieser war kurzzeitig eskaliert, als der Düsseldorfer AfD-Sprecher Elmar Salinger und OB-Kandidat Claus Henning Gahr mit anderen Mitstreitern Martin Sellner nach Düsseldorf einladen wollten. Eigentlich ist jeder Sellner-Auftritt ein Gewinn, doch Landespartei und Teile des Kreisverbands befürchteten dadurch missverständliche Signale und “Imageschäden” für die Partei.

Bereits im Herbst 2024 war eine Kandidatenliste für den Stadtrat gewählt worden, die der Kreisvorstand im Juni 2025 aufhob, um eine neue Liste aufzustellen. Betroffene Mitglieder klagten vor dem Landesschiedsgericht, da die Einladung zur Neuwahl zu kurzfristig war und der Termin mit dem Sommerfest der AfD-Landtagsfraktion kollidierte, was einige Kandidaten von der Teilnahme abhielt. Das Gericht erklärte die neue Liste sodann für ungültig, da die Einladung frist- und formwidrig war. Trotzdem reichte der Kreisvorstand diese Liste beim Düsseldorfer Wahlamt ein, was für Empörung sorgte.

“Das Wohl der Partei an erster Stelle”

Der städtische Wahlleiter Christian Zaum erklärte allerdings, dass keine Verstöße gegen das Kommunalwahlgesetz vorlägen; nach umfassender Prüfung bestätigte er, dass die Einladungen fristgerecht erfolgt und der Termin im Rahmen eines Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht festgelegt worden sei. Trotz Zweifeln von SPD und Linken wurde die Liste zugelassen. Kris Schnappertz, ein betroffenes AfD-Mitglied, zeigte sich erfreut: „Das Wohl der Partei steht an erster Stelle.“

Inwiefern der von Vertretern der etablierten Parteien besetzte Wahlausschuss hier womöglich absichtlich “nachhalf”, die umstrittene Kandidatenliste durchzuboxen, um damit einer “rechten” AfD absichtlich die Gelegenheit zur Selbstoffenbarung als angeblich verfassungsfeindliche Partei zu geben (da “radikale” Äußerungen von der jetzt gewählten Kandidatenauswahl im Stadtparlament deutlich häufiger zu erwarten sein werden als von der gemäßigteren, ursprünglichen Liste), ist spekulativ; Fakt jedoch ist, dass mit dieser nunmehrigen Aufstellung die AfD eine dankbarere, weil leichtere Zielscheibe für den politischen Gegner abgeben dürfte, die auch viele Protestwähler verschrecken könnte, die sich von der AfD eine bürgerliche Politikwende erhoffen, mit ethnokulturellen und identitätspolitischen Positionen jedoch herzlich wenig anfangen können. Ob dies strategisch hilfreich ist, bleibt abzuwarten.  So oder so dürfte die Entscheidung noch ein juristisches Nachspiel haben, da betroffene Mitglieder weitere Schritte prüfen. Die zuständige Bezirksregierung hat drei Tage Zeit, die Entscheidung zu überprüfen, und auch Wähler könnten Einspruch einlegen. (TPL)

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