Linke dürfen den Hitlergruß zeigen – aber wer Fotos davon postet, wird verknackt

Die Orwell’sche Gesinnungsjustiz hat es schon wieder getan: Erneut wird ein (auf)rechter Bürger dafür vor Gericht gezerrt, dass er Bildmaterial postet, das einen Linken beim Zeigen des Hitlergrußes dokumentiert – während der Linke, den Hitlergruß zeigt, mit einer Witz-Geldstrafe davonkommt. Diesmal traf diese kafkaeske Perversion die bayrische AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm aus Unterfranken: Sie muss sich am morgigen Montag, den 21. Juli 2025 vor dem Amtsgericht Aschaffenburg verantworten; die Staatsanwaltschaft wirft ihr einen Verstoß gegen § 86a StGB – “unzulässige Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” vor; nicht jedoch, weil sie selbst den Hitlergruß oder Ähnliches gezeigt hatte, sondern weil sie ein Video veröffentlichte, in dem ein Gegendemonstrant bei einer Demonstration der Bürgerbewegung „Rhein-Main steht auf“ den Hitlergruß zeigt. Storm hatte das Video auf ihrer Facebook-Seite geteilt und kommentiert: „Hier ist ein Gegner der Bürgerinitiative ‚Bürgerinitiative Franken‘ … schaut genau hin.“

Es kam, wie es in einem Staat mt pathologischer Nazi-Neurose kommen muss: Mangels realer Fälle rechter Nazi-Zeichen und -Handlungen müssen diese herbeiprojiziert und konstruiert werden, indem man einfach die von Linken zur Verunglimpfung der bürgerlich-freiheitlichen Opposition verwendeten NS-Kennzeichen heranzieht, sobald die dadurch Beleidigten sie öffentlich machen.

Politische Justiz: 24.000 Euro Strafe

Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall Storms einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 200 Euro erlassen – also über sagenhafte 24.000 Euro (!) –, den Storm nicht akzeptierte, weshalb es nun zur Verhandlung kommt. Die 67-jährige Politikerin, gelernte Krankenschwester, genießt als Abgeordnete eigentlich Immunität; selbstredend wurde diese von den Super- und Musterdemokraten der Kartellparteien mit ihrer konzertierten Mehrheit natürlich anstandslos aufgehoben. Das Verfahren gegen den Mann, der den Hitlergruß eigentlich gezeigt hatte, wurde hingegen gegen eine geringfügige Geldauflage eingestellt. Wer hier keine politische Justiz erkennt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Allerdings hat diese Doppelmoral Methode: Erst vergangenen Monat war eine 45-Jährige aus Schweinfurt zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie ein Bild gepostet hatte, das Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm zeigt; die Frau (bekannt als Corona-Kritikerin und deshalb bereits von vornherein präjudiziert durch die politisch weisungsgebundene Anklagebehörde) hatte mit ihrem Post darauf hinweisen wollen, wie lächerlich aus dem Zusammenhang gerissene “Hitlergruß”-Unterstellungen oftmals sind. Trotzdem wurde sie ebenfalls wegen §86 StGBC verurteilt.